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Hallo,
ich habe einen bestehenden Flachdach-Supermarkt bei dem die Dachhaut erneuert werden soll. Dies sind über 10% der gesamten Umfassungsfläche. Welche energetischen Nachweise habe ich jetzt zu führen ? Ich muss doch zum Einen nach §9-(1) nachweisen, dass der in Anlage 3 festgelegte Wärmedurchgangskoeffizient meines Daches nicht überschritten wird. Muss ich dann zusätzlich noch §9-(1)-2 einhalten ? Darin steht, dass $9-(1) eingehalten ist, wenn ich Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach (...) und die Höchstewerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach (...) um nicht mehr als 40% überschreite. Wat nu ? |
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cadman schrieb:
Zunächst einmal, wenn das gesamte Flachdach des Marktes saniert wird sind das 100% der Dachfläche, also kann ein Nachweis nach Anlage 3 (max. u-wert) geführt werden, dieser wäre hier auch ausreichend. Das die Fläche größer ist als 10% der gesamten Umfassungsfläche ist nicht relevant, es geht immer nur um den Anteil des jeweiligen Bauteils (§9, Abs. 3) Gruß JW |
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Letzte Änderung: von Mr.EnEV.
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