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Schallschutznachweis erforderlich ??? 01 Jun 2010 19:20 #32792

Folgende Situation:

Ein Ehepaar wohnt mit seinen Eltern/Schwiegereltern gemeinsam in einem Einfamilienhaus. Das Ehepaar wohnt im Dachgeschoss. Die Eltern/Schwiegereltern im Erdgeschoss. Nun hat das Ehepaar den Dachraum zum Wohnraum umgebaut und den Eingangserker aufgestockt. Hierfür war eine Baugenehmigung erforderlich. Ebenfalls wurde eine Abgeschlossenheit hergestellt
Bestehende Decken und Wände wurden nicht verändert.
Nun kommt das Bauamt und verlangt einen Schallschutznachweis weil es ja in der LBO verlangt wird.

Für mich ist es Blödsinn in diesem Fall einen Nachweis zu erstellen. Das Haus ist aus den 1950ern und keine kann was über bestehende Decken und Wände sagen. Zumal auch noch in den 1970ern angebaut wurde. Bruchstein mit Bimssteinen gemischt usw.....
Desweiteren wohnt das Ehepaar mind.schon 10 Jahre unter dem Dach der Eltern

Nun meine Frage: Ist der Nachweis zwingend notwendig oder gibt es eine Reglung die besagt, wann ein Schallschutznachweis entfallen kann, bzw.gemacht werden muss.

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Aw: Schallschutznachweis erforderlich ??? 02 Jun 2010 05:18 #32794

Hallo,

zunächst fordert das Baumt zu Recht einen Nachweis, weil formal aus einem Einfamilienwohnhaus ein Zweifamilienwohnhaus gemacht wird. Die familiären Bindungen bleiben da erst mal außen vor. Ich würde mit dem Bauamt klären, ob es nur um den inneren Schallschutz zwischen zwei "fremden" Wohnungen geht, oder auch um den äußeren (Knackpunkt Dach). Es läßt sich sicher herausfinden, welche Decken (Holz, Steindecken o.ä.) verbaut sind und ein Schallschutzwert ermitteln. Daraus resultieren dann Verbessuerungsmaßnahmen, die vorgelegt werden können. Ob die jemals ausgeführt werden......? Bei anderweitiger Vermietung oder einem Verkauf ist mangelhafter Schallschutz dann eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Gruß Wolfgang

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