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Mal eine Frage zu Heizungsanlagen:
Wie kann bei einem neuen Anbau an ein besthendes Gebäude die Heizanlage korrekt erfasst werden, wenn eine bestehende Anlage den Alt- und Anbau beheizen soll? Der Wärmeschutznachweis soll nur für den neuen Anbau geführt werden. Ist die 0,76 zul HT'-Regel eine Lösung oder soll die best. Anlage als "Fernwärme" in den Nachweis eingeführt werden? Gruss Markus |
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Hallo,
Berechnung nur für den Anbau Heizung bewertbar. nach § 3 Abs. 1 Heizung nicht bewertbar. nach § 3 Abs. 3 Die Bewertbarkeit der Heizung je nach Alter. So ca. > 10 Jahre nicht bewertbar. Unter 50 m2 Erweiterung geht es noch einfacher. Gruß |
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Hallo,
wenn nur der geplante Anbau berechnet werden soll, ist der richtige Weg der Ansatz mit Fern/Nahwärme (aus fossilen Brennstoffen). Grund: Betrachtetes System ist nur der Anbau, der dann keinen eigenen Wärmeezeuger besitzt, sondern die Wärme eben über ein Nahwärmenetz (aus dem Bestandsgebäude) erhält. Siehe auch DIN 4701/A1. Die Auslegung der Fachkommission Bautechnik, 1. Staffel, nachdem in dem vorliegenden Fall die 76%-Regel angewendet werden kann, ist mit der 6. Staffel wieder zurückgenommen worden. mfg |
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