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Hallo zusammen,
mal wieder ne rechtliche Frage. Mehrfamilienmiethaus über drei Etagen Baujahr ca. 1965. Die Partei in der mittleren Etage schreibt nun an den Hauseigentümer per Annwalt einen Brief, das dieser die Böden der oberen Etage gegen Schall zu schützen hätte, da von oben zu deutlich das "getrampel" von Kindern zu hören sei. Die Partei schlägt als Minimallösung einen "sehr dicken" Teppich vor. Könnte mir gut vorstellen, das man beim Bau damals noch nicht über Schallschutzdämmung nachgedacht hat. Da wird irgendeine Form von Trennlage unterm Estrich liegen (Teerpappe oder sowas). Also auf jeden Fall kein Trittschallschutz wie wir ihn heute kennen. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die klagende Partei eine Sanierung durchzusetzen. Es liegt im übrigen schon Teppich in der Wohnung, kein Laminat o.ä. Eventuell weiß da jemand von euch näheres??! Andreas ..
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Hallo Andreas,
bin kein Jurist, aber laut meinem alten Betonkalender (allerdings 1966) hatte man damals schon ein Trittschallschutzmaß TSM von 3db zu bringen. Und ein beharrlicher Mieter (oder der Mieterschutzbund) kann den Vermieter per Mietminderung möglicherweise zu Maßnahmen oder Messungen zum Beweis zwingen. Vielleicht ist dicker Teppich ja billiger als ein Rechtsstreit ;o) Gruß Wolfgang |
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Hallo Andreas,
anbei zwei Links zu deinem Thema einer bezieht sich nur auf das technische, der andere auf das technisch rechtliche. www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumenta...=2008-04-15&Nr=70927 |
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Ja so ist das wenn man zu schnell ist
![]() Jetzt aber beide links www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumenta...=2008-04-15&Nr=70927 www.irb.fraunhofer.de/bauforschung/baufo...Trittschalld%E4mmung bei diesem Link im Suchlauf noch "50er" ergänzen Gruß Stefan |
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Hallo Wolfgang
wärst du so freundlich und könntest mir die betreffenden Seiten zukommen lassen Fax 05458-9326-15 mail ankrampe (at) aol.com schönen Dank im vorraus Andreas ..
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