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Aufbau Trennwand Tiefgarage / Treppenhaus
8 cm PS 035 + Putz + 20 cm Stahlbetonwand Weiß jemand, ob in Ba-Wü mit diesem Aufbau der Brandschutz ausreicht ? Danke U |
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Hallo
nach DIN 4102 mit Ausnutzungsfaktor 1.0 reichts dicke (>14cm). Nur PS wird abgefackelt! Vielleicht besser Mineralfaser nehmen? Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang, vielen Dank für Deine Antwort.
Hinsichtlich der Tragkonstruktion habe ich keine Bedenken. Natürlich bin ich von PS035 nicht so begeistert, wenn es auch durch den Putz geschützt wird. Die Frage ist eigentlich, ob diese Dämmung grundsätzlich zulässig ist, schließlich könnte theoretisch an einer beschädigten Stelle an der Oberfläche das Dämmmaterial in Brand geraten. Vielleicht sind auch spezielle Putze (z.B. mit Glasfaseranteil) erforderlich ? Anwendungsfall ist eine ganz gewöhnliche Tiefgarage eines MFH. Gruß U |
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Hallo U
vielleicht kommen ja noch Antworten von echten Brandschützern. Ich bin keiner und schon garnicht für Baden-Württemberg. In Rhld.-Pfalz heißt es in LBauO und Garagenverordnung "feuerbeständig und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen". Das beinhaltet z.B., daß an Decken PS-Dämmung (bei F90-Forderung) nicht verwendet werden darf. Bei Wänden bin ich nicht sicher, würde aber bei Fluchtwegen (Rettungswegen) von brennbaren oder leicht entflammbaren Ausbaustoffen abraten. Gruß Wolfgang |
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Hallo U,
da es sich um eine Trennwand zu einem Treppenhaus handelt gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Fluchtweg handelt(notwendige Treppe, notwendiger Flur). Die Oberflächenbekleidungen sollte in deinem Fall ebenfalls feuerbeständig sein. @ Wolfgang - leicht entflammbare Baustoffe (B3) sind generell im Bau nicht zulässig Gruß, Mirko Mirko Rohne
Trag-Werk-Leipzig Marschnerstraße 2 04109 Leipzig |
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