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Hallo zusammen
gibt es, und wenn ja wo kann ich finden.. Angaben über die mindestens zu erreichende Temperatur in Wohnräumen und speziel Badezimmern. Gibt es da eine Norm oder Richtlinie die greift, wenn nichts vereinbart ist... Gruß Andreas ..
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Es gibt Gerichtsurteile (meist aus dem Mietrecht) in denen von 20° für Wohn- und Arbeitsräume die Rede ist, bei Bädern schon mal 22°. Dabei wird auf die ArbeitsstättenVO und die DIN 4701 (hab ich leider nicht greifbar)verwiesen.
Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang
bisschen bin ich ja auch schon schlauer geworden. Die DIN 4701 ist ersatzlos ersetzt worden durch die DIN EN 12831 Heizlastberechnung.... Nach dieser Norm sind die Heizungsbauer angehalten ihre Heizlastberechnung für die einzelnen Räume für die Heizkörperauslagung zu gestalten. In dieser Norm steht z.B. für Bäder 24° drin. Meine Frage ist jetzt tatsächlich eine juristische. Hat der Erwerber eines Einfamilienhauses grundsätzlich ein Anrecht auf die Beheizbarkeit seines Bades auf 24°??? Im vorliegenden Fall hat der Bauherr eines kl. EFH mit Erdwärmeheizung (also FuBoHzg) aus Kostengründen auf den zus. Handtuchheizkörper im kleinen Bad verzichtet (auch nach natürlich nur mündlicher Warnung durch den Heizungsbauer) Fazit ist natürlich, das bei dem kleinen Bad, wenn man die Flächen für Badewanne und Dusche, wo keine Heizschlangen liegen, abzieht die FuBoHzg in die Knie geht...und der Raum nur auf 19-20° kommt Gruß Andreas ..
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Hallo Andreas,
die Gerichtsurteile, aus denen sich eine Badezimmertemperatur von 22° als Mindesttemperatur lesen lässt, mögen ja schon etwas älter sein (leider habe ich mir das Datum beim googeln nicht angeguckt). Die DIN 12831 ist (glaube ich) seit April 2004 eingeführt. Wenn diese der Ausführung zugrunde liegen musste, dann sind es tatsächlich 24° fürs Bad, auf die sich ein Jurist berufen könnte. Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang
ist wohl tats. so. Ich habe jetzt mal einenn Heizungsbauer bei seinem Fachverband anruufen lassen. Die Auslegung der Heizleistung hat nach besagter DIN EN 12831 zu erfolgen. Also, ich sehe da schon Probleme bei Flächenheizungen einen Raum (das Bad) ensprechend auf 24° zu bekommen. Wie gesagt, durch Wanne und Dusche fehlt die Fläche für die Heizrohre. Eine erhöhte Vorlauftemperatur macht unseren Nachweis kaputt... Da sollte man ganz schön aufpassen! Gruß Andreas ..
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