Hallo,
ich glaube nicht, daß es explizit verboten ist, die Firstpfette über der Wohnungstrennwand durchlaufen zu lassen. Das würde ich aber nur machen, wenn die Firstpfette in einem einem abgedämmten ungenutzten Dachraum liegt.
Bei Wohnraum bis in die Dachspitze hätte ich Bedenken wegen der Schalllängsleitung (Flankenübertragung).
Spielt der Brandschutz hier keine Rolle?
Gruß Wolfgang