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Mindestwärmeschutz nach DIN V 4108-2:2003-07 31 Jul 2008 07:16 #26926

Ich habe Schwierigkeiten in der Interpretation der DIN V 4108-2:2003-07, wenn es um die Forderung nach min R = 1,20 m²K/W (Tab. 3 für Wände) )und um Wärmebrücken geht.

Unter 5.3.1 Randbedingungen für die Berechnung/Wände steht dort:
"Der Mindestwärmeschutz muss an der jeder Stelle vorhanden sein."

Ja heißt das, dass auch jede Wärmebrücke den Wert min R erfüllen muss?

Weiterhin steht 6 (Wärmebrücke) 6.2 (Schimmelpilzbildung):
"Ecken von Außenbauteilen mit gleichartigem Aufbau, deren Einzelkomponenten die Anforderungen nach Tabelle 3 (eben diese min R) erfüllen, bedürfen..."

Das klingt nach einer Bestätigung.

Nur: ich kann es einfach nicht glauben! Viele Programme ermitteln das resultierende R und vergleichen den Wert mit min R. Was ist also richtig?

Viele Grüße
Timm Braasch

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