Ich habe Schwierigkeiten in der Interpretation der DIN V 4108-2:2003-07, wenn es um die Forderung nach min R = 1,20 m²K/W (Tab. 3 für Wände) )und um Wärmebrücken geht.
Unter 5.3.1 Randbedingungen für die Berechnung/Wände steht dort:
"Der Mindestwärmeschutz muss an der jeder Stelle vorhanden sein."
Ja heißt das, dass auch jede Wärmebrücke den Wert min R erfüllen muss?
Weiterhin steht 6 (Wärmebrücke) 6.2 (Schimmelpilzbildung):
"Ecken von Außenbauteilen mit gleichartigem Aufbau, deren Einzelkomponenten die Anforderungen nach Tabelle 3 (eben diese min R) erfüllen, bedürfen..."
Das klingt nach einer Bestätigung.
Nur: ich kann es einfach nicht glauben! Viele Programme ermitteln das resultierende R und vergleichen den Wert mit min R. Was ist also richtig?
Viele Grüße
Timm Braasch