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Hallo zusammen,
ich habe hier eine kleines Buerogebäude angrenzend an eine unbeheizte Stahlhalle vorliegen. Außenmaße 6,5x16,5m zweigeschossig, ca. 170m² Nutzfläche. Kann ich das nun im Wärmeschutznachweis noch als ganz normales Nichtwohngebäude "erschlagen" oder greift hier schon die DIN 18599. Oder gibt es Ausnahmeregelungen da es sich ja um ein sehr kleines Gebäude handelt? Für Tips wäre ich sehr dankbar, habe mich in die 18599 noch nicht eingearbeitet. Gruß Andreas ..
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Moin Andreas,
lt. EnEV - Berechnung nach DIN 18599, da führt wohl kein Weg dran vorbei. Evtl. lt. Anhang 2 EnEV vereinfachtes Verfahren 1-Zonen-Modell. Jörn |
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das kommt drauf an, wann der Bauantrag dafür gestellt wurde... nach 01.10.07 gemäß aktueller EnEV 2007...
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Hallo Hauke
Bauantrag eingegangen beim Bauamt am 28.09.2007. Genehmigung erteilt am 06.11.2007. Gruß Andreas ..
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hallo andreas,
ich kenne es nur so: maßgebend ist das datum des antrageinganges und nicht das datum der genehmigung |
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Hallo,
wenn Du nach DIN 18599 rechnen musst kannst Du bei Nicht-Wohngebäuden mit einer Nutzfläche kleiner 1000m² nach dem 1-Zonen-Modell rechnen. Das erleichtert Dir die Arbeit enorm. Gruß JH |
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