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Hallo Kollegen,
wir haben auf eindringlichen Wunsch des Bauherrn der Architekten und der Bauaufsicht eine Wohnungserweiterung in folgender Bauweise geplant: Innenputz (ohne Damofsperre) Innendämmung 70 mm EPS 035 Vorh. Aussenwand 300 mm Stahlbeton Die Wärmeberechnung wurde geprüft und abgesegnet. Nun wird auf Seiten des Bauherrn scharf geschossen: Er hat Angst, daß zwischen Styropor und Beton Schimmel entsteht. Es wurde damals leider keine Tauwasserberechnung durchgeführt. Der sd Wert des Styropors liegt ja auch bei ca. 2,0 m Aber der R-Wert ist natürlich > 1,0 qmxW/K ! Unsere Tauwasser-Berechnung (Glaser) ergab: Tauwasseranfall 0,51 kg/qm, Verdunstungsmenge 0,42 kg/qm D.h. Die 1. Anforderung nach DIN 4108-3 V>T ist nicht erfüllt. Die 2. Anforderung nach DIN 4108-3 T < 1,0 kg/qm ist deutlich erfüllt. Nun meine Fragen: 1. Da T<<1,0 ist, kann man die überschreitung von T zu V akzeptieren ? d.h. ist das noch (juristisch) tolerierbar ? 2. Gibt es evtl. einen anderen Ausweg um die Situation zu retten ? Vielen Dank für GUTE Tips (schlechte hab ich genug !) FRANKNA |
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Moin,
also wenn die Anforderungen und sind, dann wäre das weniger gut, bei oder wäre es OK. Ich weiß allerdings adhoc nicht ob und-Bedingungen. + Wenn ich das ohne nähere Randbedingungen bei Dämmwerk einhacke, dann liegt die Tauwassermenge deutlich unter Deinen Angaben, aber mW,T ist größer mW,V und das ist nicht zulässig - daher eher UND-Bedingungen. + Es gibt ein Monatsbilanzverfahren nach Jenisch für die Feuchtebilanz, leider hab ich die Grundlagen nicht, das sieht aber besser aus. + Jörn |
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