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hallo,
habe eine kleine Frage zur "Fachunternehmererklärung" zur Energieeinsparverordnung zu Pkt. 7: Energetische Qualität dort ist der Wert qh = .... (KWH/m²*a) einzutragen. Welcher Wert ist das gemäß ENEV-Nachweis ??? Wenn möglich, bitte schnell antworten Danke !!!!! Klaus Meyer |
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Jahresheizwärmebedarf, als Bezugsfläche dient die
energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV. AN (das mit i.d.R. 0.32V). QP=(QH+QW)*eP -> das QH daraus. gruss kaule |
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hallo kaule,
danke für die schnelle antwort. ich sehe inzwischen vor "lauter bäumen keinen wald mehr" !!!! und der wald wird immmer dichter !!!! kalus meyer |
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