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ENEV - Fachunternehmererklärung 27 Nov 2007 08:07 #23485

hallo,
habe eine kleine Frage zur "Fachunternehmererklärung" zur Energieeinsparverordnung
zu Pkt. 7: Energetische Qualität

dort ist der Wert qh = .... (KWH/m²*a) einzutragen.
Welcher Wert ist das gemäß ENEV-Nachweis ???

Wenn möglich, bitte schnell antworten

Danke !!!!!

Klaus Meyer

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ReENEV - Fachunternehmererklärung 27 Nov 2007 10:36 #23487

Jahresheizwärmebedarf, als Bezugsfläche dient die
energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV. AN (das mit i.d.R. 0.32V).
QP=(QH+QW)*eP -> das QH daraus.
gruss kaule

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ReENEV - Fachunternehmererklärung 27 Nov 2007 11:10 #23488

hallo kaule,

danke für die schnelle antwort.

ich sehe inzwischen vor "lauter bäumen keinen wald mehr" !!!!
und der wald wird immmer dichter !!!!

kalus meyer

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