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Hallo,
bin Ich als Bauingenieur und auch EnEV-Aufsteller berechtigt den neuen Gebäudepass auszustellen? Eintrag in der Dena ist vorhanden. Vorab Danke für Infos! MfG encko |
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Denen bei der Dena müssen Sie doch ihre Qualifikation nach EnEV nachgewiesen haben, siehe
Link Dena
Zum Nachlesen bei enev-online: www.enev-online.net/energieausweis/ausst...r_energieausweis.htm |
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Hallo,
dass ist wirklich eine sehr seltsame Frage??? Die Eintragung bei der DENA macht man doch nur, wenn man als "qualifizierter Aussteller für Energieausweise" gelistet werden möchte. Wie kaule schon sagte muss man dafür doch auch entpsrechende Unterlagen bei der DENA vorlegen. Zumindest war es bei mir so! Wenn Sie also bereits bei der DENA gelistet sind erübrigt sich doch auch Ihre Frage!!!! Schönen Abend JH |
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