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Hallo,
Mieter und Eigentümer streiten sich über mangelhaften Schallschutz zwischen zwei Wohneinheiten im Altbau (Baujahr vermutlich um 1930 muss ich noch recherchieren). Weiß jemand, seit wann der Schallschutz im Hochbau genormt bzw. bauaufsichtlich (damals "baupolizeilich") geregelt ist? Sofern der Schallschutz zur Bauzeit nicht geregelt war, gilt Bestandsschutz, und die Bewohner haben keinen Anspruch auf den geringsten Schallschutz ?? Oder gibt es mittlerweile richterlich festgelegte "Mindeststandards" für den Altbau? Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Die erste DIN 4109 "Richtilinien für den Schallschutz im Hochbau" wurde im April 1944 eingeführt, zuvor gabs schon mal eine DIN 4110 "Technische Bestimmungen für die zulassung neuer Bauarten" von 1938, in der es auch Schallschutzanforderungen an Decken und Wände formuliert waren.
Zur Rechtsprechung kann ich leider nichts sagen. Gruss |
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