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DIN 4109 - Wohnungstrennwand 13 Apr 2007 12:43 #20307

Hallo Kollegen,

die DIN 4109 gilt für den Schutz von Aufenthaltsräumen.

Muss ich irgendeine Anforderung zwischen z.B. zwei Bädern (Wohunungstrennwand) in einem Geschossbau einhalten.

Nach DIN 4109 doch eigentlich nicht, da ein Bad kein "Aufenthaltsraum" ist.

Sicherlich ist hier aber ein Mindestschallschutz aus Komfortsicht notwendig.

Kennt jemand hierzu Angaben, Vorschriften, Gerichtsurteile oder weiteres???

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ReDIN 4109 - Wohnungstrennwand 13 Apr 2007 13:50 #20310

.. wieso soll ein Bad kein Aufenthaltsraum sein ????

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ReDIN 4109 - Wohnungstrennwand 13 Apr 2007 15:33 #20311

ich meine auch: bei Bädern (fremd + benachbart) Anforderung an Wohnungstrennwände mindestens 53 db

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ReDIN 4109 - Wohnungstrennwand 13 Apr 2007 19:17 #20315

Hallo,

selbstverständlich gilt der erforderliche Schallschutz für Wohnungstrennwände entspr. DIN 4109 für alle (!!) Räume einer Wohnung, egal wie die Räume genutzt werden. DIN 4109 unterscheidet da nicht.

Es ist ja auch nicht lustig, den Nachbarn im Bad zu hören, genausowenig wie in sog. Aufenthaltsräumen.

Gruß
mmue

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ReDIN 4109 - Wohnungstrennwand 17 Apr 2007 08:01 #20338

Danke für die Antworten...

Ich hab da einiges mit dem Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlage verwechselt.

Für diesen sind laut DIN 4109 z.B. Bäder und Küchen keine schutzbedürftigen Räume. Ist auch irgendwie einleutend...

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