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Statik Balkon - Wassereintritt 26 Mär 2007 08:05 #20049

Guten Morgen,

ich bin neu hier im Forum und habe eine wichtige Frage.

Ich wohne in einem Neubaugebiet und habe eine Wohnung mit freitragendem Balkon (keine Stützen an der Vorderseite). Die Wohnungen sind ca. 1995 erbaut.

Der Balkon ist 4 x 1,75 m groß und mit großen Kübeln bepflanzt. Ich habe insgesamt eine Last von ca. 750 kg auf den Balkon verteilt.

Dazu kommen natürlich ein nasser Teppich bei regen und drei Personen bei sonnigem Wetter.

Jetzt hat der Mieter unter uns einen Wasserschaden an seiner Innenwand. Der Schaden zieht sich von der außenwand bis ca. 2 Meter an der Decke in den Raum hinein.

Genau über dem Wasserschaden ist unsere Heizung, deren Rohre (Plastik) wohl durch den Boden führen und mit Klemmen an die Kupferrohre, die aus dem Boden zur Heizung führen verscharubt sind. Der Nachbar vermutet, dass der Schaden durch die Heizung kommt (trat bei den frostigen Temperaturen letzte Woche auf - Wasserdruck bei starker Heizleistung erhöht???. Der Hausmeister meint es könne einen Riss in der Fassade (Balkon) geben. Unterschwellig war zu hören, dass er den BAlkon für zu stark belastet wird.

Meine Fragen: Was ist wahrscheinlicher: Ein Leck in der Fassade, ein kaputtes Heizungsrohr - und was sind die Konsequenzen? Muss der Boden aufgerissen werden?
Wir haben ein kleines Baby zuhause :(

2. Ist die Nutzung meines Balkon korrekt? Ich habe mich vorher bei googel durchgewühlt und etwas von 300 bis 500 kg pro qm gefunden - wie ist hier die DIN-Norm und welche Nummer hat sie. Dann kann ich sie der HAusverwaltung vor die Nase halten.

Ich freue mich auf schnelle Antworten - morgen kommt jemand von einer Heitzungsfirma..


Schöne Grüße Robert

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ReStatik Balkon - Wassereintritt 26 Mär 2007 08:30 #20051

Hallo...

Die maßgebende Norm für die Lastannahmen des Balkons ist DIN 1055.
Für Balkone mit einer Fläche < 10m² war der Lastansatz 500 kg/m² , also deutlich mehr als ihre derzeitige Nutzlast.
Die Ursache des Wasserschadens läßt sich aus der Ferne natürlich nicht feststellen.
Wie Sie bereit erwähnt haben liegt die Ursache möglicherweise an den Heizungsrohren. Aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich, daß oftmals bei der Ausführung vergessen wird die Muffenverbindungen entsprechend abzupressen und eine Druckprüfung der Heizanlage durchzuführen.
Wasserschäden können selbstverständlich aber auch über die nicht sorgfältig ausgeführte Abdichtung der Balkonplatte entstehen.
Derartige Mängel kann ein Sachverständiger für Bauschäden aufzeigen und lokalisieren.
Kleiner Tip: Sofern Ihnen Schäden entstanden sind, sofort der eigenen Hausratversicherung melden... die ersetzt nämlich Ihre Schäden und den ggf notwendig vorübergehenden Umzug in ein Hotel.
Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReStatik Balkon - Wassereintritt 26 Mär 2007 08:51 #20052

Vielen Dank für die schnelle Antwort,
bislang sind uns keine Schäden entstanden. Muss hier nicht auch der vermieter haften?

Sollte unsere Heizung die Ursache sein, wird wohl der Teppich (verklebt) in Mitleidenschaft gezogen werden. Sollten es wirklich nur die Muffen sein, die nicht ordentlich gesetzt wurden, sollte der Teil, der aufgerissen werden muss doch sehr gering sein oder?

Wie würde denn eine Sanierung eines Balkones aussehen?

Aus meiner Sicht ist dann die Belastung des Balkones ok und ich muss keinen ärger der HAusverwaltung befürchten?
sollte der Wassereintritt durch die Belastung des Balkones kommen, kann man mir keinen Strick draus drehen oder? Es handelt sich ja dann um einen Baumangel oder?

Danke für die Antwort

Beste Grüße
Robert Stricker

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ReStatik Balkon - Wassereintritt 26 Mär 2007 09:08 #20053

1. ....selbstverständlich haftet hier der Vermieter.
Eine Abwicklung für die eigene Hausratversicherung ist jedoch oft sinnvoller da die sich immer an Neuwerten orientiert. Die Hausratvers. nimmt dann anschließend den Vermieter oder seine Versicherung in Regress.
2. richtig Teppich muß raus--- > Ersatz, Estrich ausbrechen, Auslagerung Möbel, etc.
3. im Falle Balkon: Erneuerung und sachgerechte Neuabdichtung mit Andichtung an die Wände.
4. Falls ihre Belastungsangaben stimmen... nein
5. Baumangel ggf... ja (ggf Gutachter oder Sachverständigen einschalten).
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReStatik Balkon - Wassereintritt 26 Mär 2007 09:11 #20054

Vielen vielen Dank!!!

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