Hallo.
Eine Industriehalle mit niedriger Innentemperatur und Fußbodenheizung wird von schweren Fahrzeugen befahren und es werden schwere Maschinen aufgestellt. Der Bauherr möchte aus diesem Grund keine Dämmung unterhalb der Stahlbetonsohle haben. Eine entsprechend druckfeste Dämmung gibt es schon, ist aber dem Bauherrn zu teuer. Eine Befreiung nach §17 soll Beantragt werden. Bei Neubauten sind jedoch wirtschaftliche Gründe nicht von Bedeutung.
Wurde so etwas schon einmal beantragt????
wilm