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hallo!
braucht man spezielle voraussetzungen oder schulungen um einen energieausweis zu erstellen ? danke cubase |
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Eine sehr allgm gefasste Frage.
Der Umgang mit der Bauphysik , Aussagen zum Wärmeschutz sollte man interpretieren können , Berechnung der Wärmeübergänge. -leitfähigkeiten und -durchlaßwiderstände ohne Hilfsmittel also mit Hand sind meiner M. n. Bedingung. Sicher gibt es dazu Software , aber ... wie die funktioniert und was dann plausibel geprüft herauskommt sollte man schon wissen. Das Wissen um techn. Anlagen und deren Auslegung , überschlägige Berechnungen zum Gebäudewärmebedarf sollten auch beherrscht werden. Unterm Strich geht das ohne Weiterbildung , vor allem auch um das Wissen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorgang nicht. Weiterbildungen bieten aber auf dem Markt sehr viele Inst. an. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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ich studiere zur zeit bauingenieurwesen mit dipl. ing fh abschluss. darf ich dann energiepässe ausstellen?
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Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW muss man soweit ich informiert bin auch Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz sein um "qualifizierte" Ausweise ausstellen zu dürfen und zu können.
@Rudigerrei: Ich verstehe nicht, warum wir als Bauingenieure bei einer solchen Fragestellung noch so um den heißen Brei reden und uns damit das Leben selber schwer machen?? Die Frage war eindeutig: braucht man spezielle Voraussetzungen um Energiepässe auszustellen. Die Antwort muss genauso eindeutig sein: Ja braucht man!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der Abschluss des Studiums als Bauing. allein reicht nicht!!!! Wenn wir weiter so um den heißen Brei reden und keine klaren Aussagen treffen, glaubt am Ende jeder er könne Energieausweise oder Statiken aufstellen. Dazu passt mein Eintrag hier im Bauphysikforum "Energieausweise zu Dumpingpreisen"!! JH |
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... JA, im allgemeinen erst mal eine Bauvorlageberechtigung, die eine Ausstellungsberechtigung für Wärme- u. Schallschutz mit einbezieht.
siehe z. B. BayBO Art. 68 ff. Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Hallo JH1973,
in NRW brauchst du beim Nachweis für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten leider kein Sachverständiger sein. Gruß Andreas ..
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