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Sehr geehrte Kollegen,
aktuell bearbeite ich meinen ersten Auftrag für den KFW Nachweis "Energetische Sanierung auf Neubau- Niveau". Laut der Technischen Mindestanforderungen der KFW www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/K...nlage_2007_01_04.pdf ist dafür u.A. ein Energieausweis zu erstellen. Kann mir jemand sagen, welches Berechnungsverfahren anzuwenden ist (Monatsbilanz oder Heizperiodenbilanz)? Für den Energieausweis sind die Klimadaten, Nachtabsenkung etc. zwangsläufig auf "Refenenzklima" gesetzt (Softwarevorgabe/EVA-Leuchter). D.h. auch der KFW Nachweis findet für einen Referenzklima-Standort statt? Können darüberhinaus auch die Vereinfachungen (Verbnachlässigungen) für Gauben (30% Regel) und Vor-/Rücksprünge bis 50cm angewandt werden? Kinder, Kinder ist das ein Durcheinander. Vielen Dank schonmal Besten Gruß Tim |
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Hallo Kollege ,
ganz einfach , auch die KFW bäckt Ihre Brötchen nach den Gesetzen vom Bund . Das heißt: wenn für den Gebäudetyp der einfache ENEV - Nachweis nach letzter ENEV - Novelle 2004 zulässig ist, sollte das funktionieren . Will der Bauherr allerdings genauere Angaben hinsichtlich der energetischen Sanierung seines Objektes haben , wird mann am Montasbilanzverfahren nicht vorbeikommen. Ansonsten kann das HP-Verfahren alle notwendigen Angaben für die KFW, mitunter mit kleinen Nebenrechnungen abdecken. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Hallo Herr Rüdiger,
vielen Dank für die Information. Der Nachweis ist jetzt auf dem Weg zur KFW. Wir werden ja sehen was passiert.... Besten gruß Tim Weiser |
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Hallo Herr Rüdiger,
vielen Dank für die Information. Der Nachweis ist jetzt auf dem Weg zur KFW. Wir werden ja sehen was passiert.... Besten gruß Tim Weiser |
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