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Hallo Liebe Kollegen,
stehe mal wieder auf dem Schlauch. Bei Einfamilienhäusern ohne im Nachweis berücksichtigten Blower-Door-Test gehen wir rechnerisch von einer Luftwechselrate von 0,7 1/h aus. Wenn ich nun auf die Idee komme trotzdem einen Test durchzuführen, liege ich da richtig, das mein Test den in der ENEV Anhang 4 Nr. 2 geforderten Wert von 3,0 1/h nicht überschreiten darf, oder gibt es höhere Anforderungen? Worin begründet sich die Differenz zwischen 0,7 und 3,0 ? Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Schöne Grüße Andreas ..
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... der Blower-Door-Test wird unter gewissen Luft(-unter-)druck-Verhältnissen geführt, die normale Raumlüftung nicht ...
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Um genau zu sein bei 50 pascal (n50-Wert).
Bei Lüftungsanlagen reduziert sich der maxwert übrigens noch auf 1,5 1/h. Aus meiner Erfahrung als Energieberater kann ich übrigens die Behauptung aufstellen, das nur bei wirklich massiven öffnungen die Luftwechselrate von 0,7 1/h vorliegt. Wie ist eure Erfahrung auf dem Gebiet?? |
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