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ReMindestwärmeschutz 23 Jan 2007 11:02 #18704

Hallo Moses,
der Mindestwärmeschutz nach DIN beinhaltet ganau das Tauwasserproblem und verlangt u.a. , dass auch an der ungünstigsten Stelle eine Oberflächentemoeratur von 12,6 C erreicht werden muss (bei 20 C innen und -5 C außen). Also Mindestwärmeschutz reicht, vorausgeetzt, man hält alle Teile der Norm ein.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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ReMindestwärmeschutz 23 Jan 2007 12:01 #18708

hallo Florian,
bist du dir da sicher?
Der Mindestwärmeschutz wurde definiert zu einer Zeit als die Fenster noch unfreiwillige Lüftungsanlagen waren.
Typischer Fall: In einem Bestandsgebäude ( Mindestwärmeschutz eingehalten) werden neue Fenster eingebaut -> Schimmelpilzwachstum garantiert!
Grüsse
Thomas.

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ReMindestwärmeschutz 23 Jan 2007 16:45 #18713

Hallo,
das mit den 12,6 °C Oberflächentemperatur steht in DIN 4108 ab Ausgabe 2001 davor gabs das meines Wissens noch nicht.
Welche Normenausgabe bei einem Altbau anzuwenden ist, ist eine schwierige juristische Frage. Ich meine Altbauten genießen Bestandsschutz und man kann nur das verlangen, was zum Zeitpunkt der Errichtung galt. Aber andere sehen das anders.

Schimmel und neue Fenster wäre in Thema für sich.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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ReMindestwärmeschutz 23 Jan 2007 21:10 #18722

Hi Muthmann,

im Grunde hast du schon Recht.
über die Oberflächentemperatur regelt das die DIN.
Ich bezog mich dabei mehr auf die Programme, die stur den Mindestwärmeschutz über den U-Wert nachweisen.
(Gerade weil er von einem Programmupdate geschrieben hatte.)
Und da kann es von dem theoretischen Nachweis des Mindestwärmeschutzes und der Praxis im Detail schnell zu Fehlern kommen.
War von mir mehr als Hinweis gedacht sich nicht stur auf den Mindestwärmeschutz nach DIN zu verlassen, sondern auch im Detail zu überlegen, ob es auch funktioniert.

Ich denke da z.B. an eine Betonstütze in der Ecke einer Aussenwand.
Auch wenn sie aussen gut gedämmt ist, fehlt ihr schnell die warme Innenfläche, damit sich die Innentemperatur wirklich einstellen kann (gerade wenn es sich dabei um hochdämmendes Mauerwerk handelt.)
Klar, die DIN regelt das über die Innentemperatur.
Das Programm sieht aber nur die Aussendämmung und weist damit den Mindestwärmeschutz nach.

War von mir folglich mehr als Hinweis gedacht, sich nicht auf den Nachweis vom Programm zu verlassen.

Gruss Moses

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ReMindestwärmeschutz 24 Jan 2007 06:58 #18724

Hallo,

Muthmann schrieb:

Ich meine Altbauten genießen Bestandsschutz und man kann nur das verlangen, was zum Zeitpunkt der Errichtung galt.


Ich stimme Florian bedingt zu. Altbauten genießen Bestandsschutz! Jedoch gibt die EnEV auch Auflagen für Altbauten. So ist die oberste Geschossdecke bis zum Tage x nachträglich zu dämmen.
Desweiteren gilt bei änderungen an bestehenden Gebäuden der § 8 Abs.1. Die EnEV gibt hierzu im Anhang 3 Vorgaben für entsprechend einzuhaltene U-Werte. Problematisch hierbei ist jedoch, dass z.B. bei der nachträglichen Dämmung einer Hohlwand die Anforderung als erfüllt gilt, wenn die maximal mögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird. Hierbei bleibt doch der Aspekt des Mindestwärmeschutzes aussen vor. Im Zusammenhang mit neuen "dichten" Fenstern entsteht gerade hier ein Problem mit Feuchtigkeit und Schimmelbildung.


ThomasS schrieb:

Typischer Fall: In einem Bestandsgebäude ( Mindestwärmeschutz eingehalten) werden neue Fenster
eingebaut -> Schimmelpilzwachstum garantiert!


Werden in einem Bestandgebäude neue Fenster eingebaut, dürfte es solange der Mindestwärmeschutz für die übrigen Bauteile eingehalten ist, keine Probleme geben. Kommt es hier zu Schimmelpilzbildung tendiere ich zur Diagnose => falsches Lüftungsverhalten der Nutzer!

Meiner Meinung nach ist das Problem, dass häufig einzelne Sanierungsmaßnahmen - im Glauben etwas Gutes zu tun - durchgeführt werden, ohne die Folgen und möglichen Begleiterscheinungen zu beachten.
Daher sollte doch ein Sanierungskonzept immer alle Bauteile untersuchen und alle Aspekte des Wärme- und Feuchteschutzes im Auge haben.
Es gibt mitlerweile ja schon genug Schadensfälle bei sanierten Altbauten.

Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
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ReMindestwärmeschutz 24 Jan 2007 08:59 #18736

hallo Marco,
der Behauptung, dass es keine Probleme beim Einbau neuer Fenster in Bestandsbauten gibt möchte ich ganz klar widersprechen. Und zwar aus eigener Erfahrung.
Ich habe mir im Schlafzimmer meiner (Altbau-)Wohnung neue Fenster einbauen lassen.
Im darauffolgenden Winter hatte ich Schimmelpilz am unteren und oberen Aussenwandeck. ( Peinlich, aber der Schuster hat ja bekanntlich die schlechtesten Schuhe). Habe daraufhin regelmäßig Raumluftfeuchte und Temperatur gemessen.
Ich konnte lüften soviel ich wollte, ohne dauerhaft leichte Temperierung konnte ich das Problem nicht in den Griff bekommen. Das heißt die Heizung läuft im Winter, was sie vorher nicht tat. Tolle Investition!
Der Vorwurf an die Mieter, falsch zu lüften ist dummes Vermieter- und
Hausverwaltergequatsche!!!
In einem 20m²-Raum mit 60% rel luftfeuchte und 18° befinden sich ca
0,6*15,4*20*2,5m = 460 g Wasserdampf. Wenn in diesem Raum 2 Leute schlafen erhöht sich der Anteil um ca 2 Liter d.h. 2000g, also um das 4-fache.
Diese Feuchtigkeit musst du erst mal wieder rauskriegen!
Interessanter Artikel dazu :
www.bauphysik-software.de/downl/lueften.PDF

Also Vorsicht beim alleinigen Einbau von neuen Fenstern. Der Mindestwärmeschutz schützt dann nicht mehr vor Schimmel.
Grüsse
Thomas.

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