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Liebe Kollegen,
gibt es eine Vorschrift über die Zugänglichkeiten zur Schornsteinreinigung? Bzw. muss ein Schornstein auch vom Dach zugänglich sein oder kann eine Reinigung grundsätzlich von unten erfolgen? Es stellt sich nämlich die Frage, ob auf zusätzliche entsprechende Vorkehrungen zur Dachbegehung verzichtet werden kann, wenn eine Reinigung von unten erfolgen kann. Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen? MfG, Heiko |
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Hallo Heiko,
im Zusammenhang mit Schornsteinen fällt mir das hier ein: Feuerungsverordnung . Vielleicht hilfts ja irgendwie. Gruß Günther |
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Hallo Heiko,
in DIN 18160-1 sind Schornsteine (heißen jetzt übrigens Abgasanlagen) allgemein geregelt, hier ist angegeben wo Reinigungsöffnungen anzuordnen sind und unter welchen Bedingungen z. B. die Vornahme der Reinigung von der unteren Reinigungsöffnung aus vorgenommen werden kann. In DIN 18160-5 sind Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten geregelt, hier sind Podeste, Leitern, Durchgangsöffnungen usw. geregelt. Aus Erfahrung kann ich aber nur sagen, dass es sich immer lohnt den für das Objekt zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister anzusprechen, mitunter kann man hier wesentlich günstigere Vereinbarungen absprechen, hierbei ist wichtig, dass die Vereinbarungen möglich schriftlich festgehalten werden, sofern sie von der Norm abweichen, denn wenn der Schornsteinfegermeister wechselt, kann der "neue" bei der nächsten kleinen änderung die Herstellung des Normzustandes fordern. Gruß Michi Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Hallo Heiko,
habe Dir mal zwei Seiten gemailt! Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Genau der ist es der Probleme macht.
Wir wollen nämlich auf eine Dachbegehung verzichten. Der Schornsteinfeger hingegen nicht. |
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Für die schnelle Hilfe vielen Dank.
Kann sich der Schornsteinfeger eigentlich über die DIN hinwegsetzten? Nach der DIN könnten wir auf eine Zugänglichkeit über das Dach verzichten. Gruß, Heiko |
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