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Gast
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Mal ne Frage, bezüglich der Anlagentechnik.
Wie handhabt Ihr das eigentlich in jenem Falle, wenn ihr einen Nachweis für einen Anbau >100m³ mit Anschluß an bestehende Heizungsanlage machen müßt, und die Heizungsanlage aber vor ca. 1 1/2 Jahren völlig neu im bestehenden Gebäude installiert wurde ? Wär ja fast schon "Unsinn" dann nach §3Abs.3.3 oder nach DIN 4701-10 Fernwärme Gruß Horst |
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Hallo,
§3Abs.3.3 sagt doch ... keine Regeln der Technik vorliegen. Bei einer 1 1/2 jährigen Heizung liegen die Regeln der Technik vor, also Nachweis nach §3 1.1 |
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Du kannst auch wegen unverhältnismäßigem Aufwand eine Befreiung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen.
Musst da halt nachweisen, dass die Kosten für die zu hohe Dämmung in 15 Jahren nicht wieder eingefahren werden oder dass die Dämmstärke technisch nicht machbar ist. |
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erstmal Danke andieser Stelle an alle.
Mir ist folgende Idee gekommen, vielleicht hab ich vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen.Nach §1 Abs.1.1 sind Gebäude mit normalen Innentemperaturen Gebäude, welche den §2 Abs.1 und 2 erfüllen. §2 Abs.1 besagt, jährlich mehr als 4 Monate beheizt. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn heute,wurde mir gesagt, daß das Gebäude als Ferienwohnungen deklariert ist.Somit könnte ich Glück haben, und §3 Abs.1.1 ist nicht nach Tabelle 1 Anhang 1 zu begrenzen.Das sollte im Klartext heißen, daß die EnEV garnicht einzuhalten wäre oder ? Ich würde daß dann so verstehen, daß wenigstens der Mindestwämeschutz zur Vorbeugung von Feuchteschäden einzuhalten ist ! ? Kann jemandmeine Ansicht teilen? Ich müßte allerdings ein Schreiben diesbezüglich dem zuständigen Landratsamt zukommen lassen. Gruß Horst |
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.. wieso wird die Ferienwohnung nur 4 Monate geheizt? Wird die Anlage ab Herbst geschlossen?
Ich als Landratsamt würde erstmal davon ausgehen, dass die Wohnung ganzjährig genutzt werden kann. Ich glaube, Du solltest den BH schonend aber deutlich darauf vorbereiten, dass er ohne zusätzliche Maßnahmen nicht auskommt. Man kann eben nicht jeden Pfusch nachträglich schön rechnen. Ist ja nicht Deine Schuld. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo an alle
Erst mal ein herzliches Dankeschön an alle die sich zu meinem Tread hier geäußert haben.Habe heute Meldung vom Landratsamt erhalten, daß ich in den Genuß komme, daß ganze nach der alten Wärmeschutzverordnung nachzuweisen, da der Bauantrag von 2000.Somit bleibt die Trinkwassererwärmung und die Anlagentechnik außen vor, und der Nachweis ist erfüllt.Ich bin wirklich froh darum ,denn ich hätte diesbezüglich wirklich Probleme gehabt den Nachweis zu erfüllen. Außerdem ist das mit diesen "weniger als 4 Monate" so eine Sache, auch wenn die Bauherrschaft sagt, daß ab Anfang November bis Ende Februar NICHT vermietet wird. Hat mir jemand den Lamda Wert einer 62,5er Rippendecke 15+5cm ? Ich hab in alter Fachliteratur sowie auch im Netz gesucht, aber leider nichts gefunden.Das fehlt mir bei meiner Berechnung noch. Danke, und Gruß Horst |
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