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Trennwände Doppelhaus 06 Jul 2006 13:39 #15567

Guten Tag Kollegen ,

ich stehe vor der folgenden Frage :

In den Trennwänden von einem Doppelhaus sollen Aussparungen für Steckdosen angeordnet werden. Bei den Trennwänden handelt es sich um zwei 14,0 cm starke Leichtbetonwände mit einer Rohdichte von 20 KN/m3 . Die Stärke der Fuge zwischen den Trennwänden beträgt 4,0 cm , die Aussparungen für die Steckdosen sind 6,0 cm tief . Es bleibt im Bereich der Steckdosen ein Restquerschitt von 8,0 cm . Im ungünstigen Fall liegen zwei Steckdosen genau gegenüber. Muss ich Sorge um den Schallschutz haben oder ist die Minderung so geringfügig , dass die Aussparungen zugelassen werden können?

Mit freundlichen Grüßen


K.Buddemeier
K.Buddemeier in 48308 Senden

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ReTrennwände Doppelhaus 07 Jul 2006 08:49 #15578

Guten Morgen,

ich wäre da vorsichtig. Die Anordnung von Aussparungen bedeutet immer eine Schwächung. Nun ist eine Steckdose zwar etwas anderes als eine Installationsleitung für Wasser bzw. Abwasser. Diese dürfen generell nicht in der Trennwand liegen, um die übertragung von Installationsgeräuschen zu vermeiden. Die Schwächung des Wandquerschnittes durch eine Steckdosen-Aussparung wird sicherlich zu einem Problem mit dem Schallschutz führen. Du kannst ja mal den Schallschutznachweis für die Wand unter Berücksichtigung der Schwächung führen. Dabei würde ich dann einfach die Wandschalen als 8cm dicke Einzelschalen berücksichtigen. Ich vermute das nicht einmal die Mindestanforderungen nach DIN 4109 eingehalten werden können, geschweige denn die Anforderungen nach VDI 4100 (Schallschutzstufe II).
Die Frage ist auch noch, ob in der Fuge eine geeignete Dämmung eingelegt wird oder nicht!
Alles in allem würde ich aber grundsätzlich davon abraten. Auch die Schallschutzstufe II der VDI garantiert nicht, dass keine Geräusche aus dem Nachbarhaus wahrnehmbar sind. Insbesondere ist die Empfindung über die evtl. Lärmbelästigung eine subjektive Geschichte. Hast Du also einen Bauherrn, der sehr empfindlich ist, kannst Du schnell Probleme kriegen!!

Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
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Tel.: 04499 / 918769
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ReTrennwände Doppelhaus 07 Jul 2006 11:08 #15584

Der Nachweis kommt ja gerade so hin....

Einbauten sind zwar nicht schön, ich würde aber eine Stecksdose zulassen, mit der Bedingung, dass sie nicht direkt gegenüber liegen.

Hauke

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ReTrennwände Doppelhaus 07 Jul 2006 12:56 #15590

Vielen Dank für die Antworten.
Ich bin inzwischen der Ansicht , dass die Aussparungen beim Schallschutz keine besondere Rolle spielen. Es ist ja nicht der Nachweis für diese spezielle Stelle erforderlich . Sinnvoller wäre der Nachweis für ein Kombinationsbauteil , bei dem z.B. 80 % ungeschwächte Wand und 20 % geschwächte Wand angesetzt werden.
Für besonders wichtig halte ich es , dass ordentlich gearbeitet wird und dass vor allen Dingen der Restquerschnitt von 8,0 cm auf keinen Fall beschädigt wird.

Ich wünsche alle ein schönes Wochenende


Klaus Buddemeier
K.Buddemeier in 48308 Senden

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ReTrennwände Doppelhaus 07 Jul 2006 13:02 #15591

Hallo Hauke,

also ich komme überhaubt nicht hin. Wie machst du das?
67 db bei 2x 8cm ??
Hast du Flankenübertragung berücksichtigt ?
Ich bin der Meinung, das kommt schon ohne Steckdosen nicht hin
Also ich komme für die Steine auf 50db + 12 für zweischalig = 62dB
Bei einem gemeinsamen Fundament (das unterstelle ich hier mal) sind mindestens 6dB abzuziehen. Und dann komm ich nur auf 56dB.
Bitte denkt daran bei einem neuen Haus auch den erhöhten Schallschutz nachzuweisen, oder schriftlich auf den Mindestschallchutz hinzuweisen.Ich glaube im letzten Ingenieurblatt war ein Artikel über einen aktuellen Schadensfall mit enormen Schadensersatzforderungen.
Schöne Grüße
Andreas
..

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ReTrennwände Doppelhaus 07 Jul 2006 14:05 #15592

Es handelt sich nicht um eine volle Wand mit der Stärke von 8,0 cm. Das würde ich auch nicht machen. Der Bereich , in dem die Schwächung auf 8,0 cm vorliegt, beschränkt sich auf wenige Prozent der Wandfläche eines Raumes. Wollte man einen rechnerischen Nachweis führen , müsste man es sinngemäß machen wie beim Nachweis einer Aussenwand mit Wand - und Fensteranteil.
Die Fuge von 4,0 cm geht auch im Fundament durch , der Abzug ist nicht erforderlich.

Nochmals schönes Wochenende


Klaus Buddemeier
K.Buddemeier in 48308 Senden

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