Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Wann Anpralllasten Fahrzeug ansetzen? 30 Mär 2023 07:01 #78360

Hallo Leute

Folgende Situation:
Weiterführende Schule, es soll ein Vordach/Pausenunterstand auf dem Schulhof gebaut werden. Tragkonstruktion aus Stahl, Maße ca. 25m*5m, 3,5m hoch. Glasdach.
Prüfer sagt jetzt, es muss Fahrzeuganprall gerechnet werden.
Frage:
1. Wann muss man das? Bei Regelmaßigem Verkehr? Wenn einmal im Jahr der Dachdecker kommt um mit dem Hubsteiger die Regenrinne zu säubern? Müllabfuhr?
2. Wie soll das gehen? Wenn ich da 50kN horizontal an den Stützen ansetze, bekomme ich wahrscheinlich nen HEA100000 raus. Alternative Resttragfähigkeit bei Ausfall einer Stütze wird auch schwierig.

Wie Sind Eure Erfahrungen? Ich mein, kein mir bekannter Carport würde Fahrzeuganprall aushalten.

Viele Grüß
traehe00

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wann Anpralllasten Fahrzeug ansetzen? 30 Mär 2023 07:23 #78361

... das ist schon einigermassen geregelt.
DIN EN1991-1-7 da gibt es im NA eine Tabelle.
Wenn da PKW (analog einer Parkfläche "Verkehrsflächen") fahren, dann würde ich das wie Carports
mit 0,01 MN als Minimum sehen.
Wenn auf "Verkehrsflächen" LKW fahren können, dann H =0,1 MN.
Wenn alles direkt neben einer befahrenen Straße ist, dann natürlich anders.
Folgende Benutzer bedankten sich: traehe00

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wann Anpralllasten Fahrzeug ansetzen? 30 Mär 2023 07:44 #78362

Hallo traehe00,

bei solchen "Wünschen" muss man erst einmal klären warum sie notwendig sein sollen. Wenn du eine Horizontallast in der Größe von 50kN ansetzen sollst (oder hast du die ausgewählt?), wäre das wohl der Fall "Anprall von Straßenfahrzeugen > Mit PKW befahrbare Verkehrsfläche > Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung > 50kN". Wenn es aber ein Pausenhof ist, auf dem keine Fahrzeuge planmäßig vorgesehen sind, ist das meiner Meinung nach keine Verkehrsfläche. Wenn man es dennoch so sehen will, kann man nach DIN EN 1991-1-7 durchaus auch auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung <= 10 km/h bestehen und dann reduziert sich die Horizontallast auf 15kN.
Ich würde außer dem obligatorischen Windband nichts weiteres in Ansatz bringen und wenn der Prüfer nicht begründet erklären kann warum er die Horizontallast will, als Kompromiss maximal die 15kN anbieten und die Zufahrten mit der Geschwindigkeitsbegrenzung kennzeichnen lassen.
Wenn der PI sich gar nicht bewegt, dann kann man durchaus auch Poller bzw. verformungsweiche Schutzplanken vorsehen , sieht aber echt mies aus.
Gruß Stefan
Folgende Benutzer bedankten sich: khorngsarang, traehe00

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wann Anpralllasten Fahrzeug ansetzen? 30 Mär 2023 07:46 #78363

3 Optionen, welche zumindest im Hallenbau öfters gemacht werden:
- Anprallschutz vorsehen (meistens das einfachste)
- Betonsockel bis auf kritische Anprallhöhe vorsehen
- Stützen im Bereich des möglichen Anpralls verstärken (durch zwischen den Flanschen eingeschweißte Bleche ein Kastenprofil basteln)
Folgende Benutzer bedankten sich: traehe00

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wann Anpralllasten Fahrzeug ansetzen? 30 Mär 2023 07:48 #78364

50 kN hat er nicht verlangt, nur allgemein Fahrzeuganprall.
Die Frage für mich ist, was eine Verkehrsfläche ist. Es ist ein Schulhof, dort sollte planmäßig eigentlich kein Verkehr sein und wenn, dann natürlich nur im Schritttempo. Es kann aber, aufgrund von Baumaßnahmen oder Anlieferung von Schulmobiliar auch mal ein größerer LKW sein. Aber das sind Ausnahmen. Ich würde da ja gar keinen Fahrzeuganprall ansetzen.
Folgende Benutzer bedankten sich: khorngsarang

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wann Anpralllasten Fahrzeug ansetzen? 30 Mär 2023 08:24 #78365

Letztes Jahr gerechnet und gebaut: Vordach Stahl/Glas am Schuleingang. Allerdings nicht so groß wie der hiesige.
Ein Fahrzeuganprall wäre nur höchst theoretisch möglich da nicht an Fahrwegen liegend. Entsprechend keine Berücksichtigung.
Folgende Benutzer bedankten sich: traehe00

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten