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Neufassung der BauO NRW 27 Dez 2018 09:41 #64258

Soweit ich das verstanden habe muss man für alles jetzt Qualifzierter Tragswerkplaner sein - sofern das Bauwerk in NRW aufgestellt wird - unabhängig davon ob geprüft wird oder nicht.

Wer das kontrolliert und ob das Bauamt drauf achtet - das wird sich zeigen.

Denke ist eher ein Versicherungsproblem - wenn ein Schaden entsteht und der Aufsteller der Statik kein qualifizierter Tragwerksplaner ist, wird die Versicherung sicher Probleme machen.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, statiker99

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Neufassung der BauO NRW 31 Dez 2018 11:19 #64264

Scrubs schrieb: Wer das kontrolliert und ob das Bauamt drauf achtet - das wird sich zeigen.


Hauptsache die Ingenieurkammer Bau NRW bietet schon einmal einen Listeneintrag für 125 EUR an,
von dem Sie noch nicht einmal selber weiß, ob diese Liste letztendlich von den Baubehörden anerkannt wird.

Die Bauordnung wurde am 12.Juli 2018 vom Landtag beschlossen und soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Die Neueste Information auf der Internetseite der IKbauNRW ist Stand vom 29.10.2018

Das heißt es ist mind. ein halbes Jahr Zeit gewesen, das Prozedere seitens der IKBauNRW zu klären. Leider waren dann ab Anfang November wohl die Weihnachstfeiern mit Glühwein und Gebäck wichtiger.

Auf Deutsch: Ab Morgen gilt die neue Bauordnung NRW, es dürfen nur noch "qualifizierte Tragwerksplaner" Statiken aufstellen, aber keiner weiß was das ist.

Das ist jetzt kein Weltuntergang, aber leider symptomatisch in unserem Land......

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Neufassung der BauO NRW 31 Dez 2018 12:54 #64265

zeemann schrieb:
....es dürfen nur noch "qualifizierte Tragwerksplaner" Statiken aufstellen .....


na, dann betrifft mich das ja nicht, bin eh nicht so richtig qualifiziert ..... :)

aber, für ein geringes Entgelt und den damit verbundenen Listeneintrag
wird das schon noch.

Gott segne die Kammer :)

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Neufassung der BauO NRW 01 Jan 2019 17:35 #64269

... und später stellt die ING-Kammer fest, dass das führen der "Liste" auch was kostet.
In NDS kostet das verwalten meines Eintrags (vermutlich eine Excel-Zeile) 60 € im Jahr :evil:

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Neufassung der BauO NRW 08 Jan 2019 22:32 #64302

Hallo. Folgende Frage: Kann ein qualifizierter Tragwerksplaner NRW in anderen Bundesläder (z.B. Berlin) eine Statik für ein EFH unterschreiben?

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Neufassung der BauO NRW 09 Jan 2019 09:23 #64304

In den meisten Bundesländern ja.

z.B. Niedersachsen

(4) Nachweise der Standsicherheit, die nicht nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen sind, müssen erstellt sein von Personen, die in der von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführten Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner (§ 21 NIngG) oder in einem entsprechenden Verzeichnis in einem anderen Land eingetragen oder diesen Personen nach § 21 Abs. 5 NIngG gleichgestellt sind.

So, oder so ähnlich ist es in anderen Bundesländern auch formuliert.

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