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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 10:55 #53775

Das Thema haten wir doch grad....

Ob das sinnvoll ist und Firma XY schon lange macht ist doch egal.

Die Frage ist:

Wo steht, dass der Nachweis zu führen ist? Im NA zum EC?
(mag das mal jemand bitte zitieren? - Ich würds machen, habe aber immernoch keine kommentierte Fassung von Fingerlos zum EC2)

:)
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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 11:03 #53776

saibot2107 schrieb:

DeO schrieb: der Frage schließe ich mich an.

Zwar pflege ich auch in unbewehrbaren Fundamenten ein paar 12er o+u und Bügel anzuordnen, damit der Balken ggfs. doch mal über eine weiche Bodenstelle tragen kann, aber das große Fass bzgl. Rissnachweisen etc. mache ich nicht auf.


Bei einem Streifenfundament, dass auch unbewehrt ausgeführt werden dürfte, vielleicht etwas übertrieben, aber: wie gewährleisten Sie die Dauerhaftigkeit der Bewehrung, die über einer weichen Bodenstelle tragen soll, wenn Sie keinen Rissnachweis führen.


ich brauche in dem Falle gar nichts zu gewährleisten und die Bewehrung ist etwa so gewählt, wie man sie auch bei echten Anforderungen einlegen würde und wie es seit Jahren allerorts funktioniert.

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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 11:15 #53777

"Wo steht, dass der Nachweis zu führen ist?"

Meines Wissens nirgends.

Unbewehrte Fundamente sind im EC in 12.9.3 aufgeführt.

Wenn ich danach unbewehrt konstruiere erübrigt sich das Thema XC3.

Wird im konkreten Fall eine Bewehrung für notwendig erachtet (z.B. Thema Baugrund)
muß diese Bewehrung "geschützt" werden, also z.B. XC3 mit entsprechender Rißbreite.

Wenn, wie im konkreten Fall, ein Fundament mit l=30m geplant ist, können da schon Trennrisse
auftreten. Wenn es nicht stört kann ggf. komplett auf Bewehrung verzichtet werden.
Kommt halt auf den Einzelfall und die Randbedingungen an.

Zum Thema Kosten für die Bewehrung habe ich mich ja schon geäußert.

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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 11:19 #53778

Dies steht z. B. in der Auslegung zur DIN 1045-1. Die ja zum Teil noch immer gültig sind.

FRAGE: (11.02.2)
Muss bei bewehrten Streifenfundamenten, die unter einer Bodenplatte liegen, in Längsrichtung eine Mindestbewehrung zur Beschränkung der Rissbreite nach 11.2.2 (Abfließen der Hydratationswärme) eingelegt werden?

ANTWORT:
Die Rissbreiten sind bei bewehrten Bauteilen grundsätzlich wegen dem Schutz der Bewehrung vor Korrosion zu beschränken (für Fundamente im Boden auf wk = 0,3 mm). In der Regel ist Zwang aus Abfließen der Hydratationswärme für die zuerst betonierten Streifenfundamente ohne Zwangspunkte (wie Vertiefungen, Ecken) nicht zu erwarten, die Zwangschnittgrößen infolge Bodenreibung erreichen nicht die Rissschnittgrößen. Die Rissbreiten (und die rissbreitenbegrenzende Bewehrung) sind dann unter Last (z. B. Biegung) nachzuweisen.


Biegung hat mein Streifenfundament aus der Wandlast eigentlich nicht. Könnte somit eigentlich entfallen. Der Prüfer ist aber mit der Bewehrung aus Hydratation (ca. 8 cm² oben+unten) einverstanden.

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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 11:24 #53779

Danke Oliver,
das hatte ich gesucht. :)
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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 11:25 #53780

statiker99 schrieb: Wird im konkreten Fall eine Bewehrung für notwendig erachtet (z.B. Thema Baugrund)
muß diese Bewehrung "geschützt" werden, also z.B. XC3 mit entsprechender Rißbreite.


wenn sie notwendig ist, ja. Wenn sie als zusätzlich sinnvoll erachtet wird, ist es was anderes.

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