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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 27 Okt 2014 22:19 #53765

theoretisch könnte das fundament unbewehrt ausgeführt werden lt. ec.

weiter bitte um aufklärung, was risse rechtwinklig zur längsachse für auswirkungen auf das bauwerk haben....

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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 07:35 #53766

das verstehe ich auch nicht...?
..

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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 09:51 #53767

verstehe ich auch nicht
was ist mit Fundamenten aus Felssteinen?

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Letzte Änderung: von statikmoeller.

Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 09:59 #53768

der Frage schließe ich mich an.

Zwar pflege ich auch in unbewehrbaren Fundamenten ein paar 12er o+u und Bügel anzuordnen, damit der Balken ggfs. doch mal über eine weiche Bodenstelle tragen kann, aber das große Fass bzgl. Rissnachweisen etc. mache ich nicht auf.

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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 10:34 #53772

DeO schrieb: der Frage schließe ich mich an.

Zwar pflege ich auch in unbewehrbaren Fundamenten ein paar 12er o+u und Bügel anzuordnen, damit der Balken ggfs. doch mal über eine weiche Bodenstelle tragen kann, aber das große Fass bzgl. Rissnachweisen etc. mache ich nicht auf.


Bei einem Streifenfundament, dass auch unbewehrt ausgeführt werden dürfte, vielleicht etwas übertrieben, aber: wie gewährleisten Sie die Dauerhaftigkeit der Bewehrung, die über einer weichen Bodenstelle tragen soll, wenn Sie keinen Rissnachweis führen.

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Rissbreitennachweis für Streifenfundament 28 Okt 2014 10:37 #53773

Hallo,
die wichtigsten Fragen kommen erst zum Schluss.
Die Halbe Republik stand vor der Einführung der DIN 1045-1 und dem EC2 problemlos auf unbewehrten Streifenfundamenten.

Gruß

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