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Hallo,
ich denke, man sollte, wie Pitt vorschlägt, mit erhöhtem Randsog rechnen. Auch wenn man selbst als Aufsteller von seinen Lastannahmen überzeugt sein sollte (was ich dem Fall nicht wäre), muss man ja auch noch einen Prüfingenieur überzeugen. Ohne Verweise auf eine Norm oder eventuell eine Fachaufsatz ist das nicht so einfach. Ulrich |
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Hallo,
ich denke, man sollte, wie Pitt vorschlägt, mit erhöhtem Randsog rechnen. Auch wenn man selbst als Aufsteller von seinen Lastannahmen überzeugt sein sollte (was ich dem Fall nicht wäre), muss man ja auch noch einen Prüfingenieur überzeugen. Ohne Verweise auf eine Norm oder eventuell eine Fachaufsatz ist das nicht so einfach. Ulrich |
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sicher gibt es anhaltswerte:
er geht ja von einem dreieckförmigen erker aus. was ist der unterschied zwischen einem erker und einer dachfläche. keiner würde ich behaupten. man könnte also den erker wie ein satteldach rechnen. druck max. 0,8, sog. max. -0,6. die verhältnisse ändern sich erst, wenn der erker am rand liegt, oder der erker ein dominantes gebäudeteil wird. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo,
die Idee mit dem Satteldach kam mir auch. Aber könnten nicht womöglich im Firstbereich Sogspitzen auftreten, die über die Norm nicht abgedeckt sind? Außerdem ist die Windrichtung nicht variabel. Ulrich |
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ich nehme an, aus diesem grund muß man einzelbauteile mit erhöhtem wind rechnen.
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die rege Beteiligung an dieser Diskussion. Die Beiträge zeigen mir, daß es wohl keine Norm oder einen Fachartikel zu diesem Problem gibt. Hier helfen wohl nur Windkanalversuche oder der Lastansatz weit auf der sicheren Seite (mit erhöhtem Windsog). Leider ist das Bauvorhaben schon fertiggestellt. Die Erker habe ich vorbemessen (Winddruck 0,8, Windsog -0,6, Anprall-Last von innen 0,5). Eine prüffähige Statik wurde nicht erstellt. Einen Prüfer gibt es daher auch nicht. Hier hab ich mal ein Foto des Gebäudes mit besagten Erkern ins Internet gestellt: fotoalbum.web.de/gast/maaahlzeit/Die_Statiker Aber bitte nicht erschrecken: Das Foto zeigt das Gebäude vor der Sanierung. Der nicht zahlungswillige Bauherr hat aufgrund anderer Mängel einen "Sachverständigen" eingeschaltet, der nebenbei die Standsicherheit der Erker anzweifelt. Das daraufhin vom Bauherrn beauftragte befreundete? Statikbüro hat dann mit erhöhten Windsoglasten (-2,0) gerechnet. Und nun haben wir den Salat! Ich bin aber nach wie vor der Meinung, daß diese Erker nicht dem erhöhten Windsogbeiwert für Gebäuderandbereiche unterzogen werden müssen. |
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