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ich hätte bemessen, wie du.
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Moin, Moin Alufass,
na ja, die Standsicherheit ist bei einer Fassade ja wohl selten gefährdet. da muss man in der Dimensionierung schon kräftig daneben gelegen haben. Da bleibt nur ein Gegengutachten. Ich kenne übrigens einen exzellenten vereidigten Fassaden-Sachverständigen, falls du Bedarf hast. Gruß Pitt |
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Hallo Pitt,
welcher ö.b.u.v. Fassaden-Sachverständige kennt sich denn mit grundlegenden statischen Dingen aus? Ich bitte um Zusendung an meine E-Mail-Adresse. Danke. Nein, die Standsicherheit ist sicher nicht gefährdet. Es geht hier um die Gebrauchstauglichkeit, sprich Durchbiegungsnachweise. Da gibt es u.a. weitere Meinungsverschiedenheiten: Zul. f = l/300 oder l/200? Aber das Thema wurde ja schon hier des öfteren diskutiert. Meine Meinung: l/200 nach TRLV. Die DIN 18056 ist veraltet und kein allg. anerk. Stand der Technik mehr. |
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Moin, Moin,
@Durchbiegungen DIN 18056 ist seit 1998 nicht mehr bauaufsichtlich eingeführt, darüber muss man ohnehin nicht diskutieren Die TRLV bezieht sich hinsichtlich der Durchbiegungsbeschränkung auf die _Scheibenkante_, nicht auf die Pfostenlänge. Das Kriterium ist nur dann gleich, wenn es eine geschoßhohe Scheibe ist. Die Produktnorm DIN EN 13830 ist nicht bauaufsichtlich eingeführt, somit für die Standsicherheit nicht maßgebend, und fordert L/200, aber nicht mehr als 15mm Hinsichtlich der Standsicherheit gibt es keine bauaufsichtlich geregelte Durchbiegungsbeschränkung für Fassaden. Welche dann letzen Endes eingehalten werden muss, ist Ermessenssache oder steht im LV Gruß Pitt |
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ich versuche immer L/300 in der fassade einzuhalten - besonders auch im FT bau, wegen rissen zwischen fassade und tragenden bauteilen.
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