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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 12:29 #10350

Anhand einer Bauplanmappe mit Plänen 1:100 kann ich auch die Statik erstellen. Der Statiker sollte sich schon mit Dir vorher abstimmen, wenn er abweichende Normen einsetzt. Wir arbeiten derzeit an einem Projekt aus 2004 noch nach der "alten" DIN 1045, aber die Randbedingungen und Abhängigkeiten wurden mit der Stadt im Vorfeld abgestimmt. Es gibt aber noch einige Statiker, welche keine Lust haben, die neue Norm anzuwenden. Ich schließe mich da nicht aus. Denken wir mal an die Einführung der DIN 18800 zurück. Da wurde noch sehr lange mit zul. Spannungen gerechnet, bevor sich das Sicherheitskonzept durchgesetzt hat.

Gruß, Ralfi
Sing', mein Sachse sing' ...

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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 13:06 #10351

Hallo,
Es ist richtig,... seit dem 01.01.2005 gilt verbindlich die DIN 1045-1 (Stand der Technik)falls soweit die Baugenehmigung in 2005 erteilt worden ist.
Die alte DIN 1045-88 ist zwar zurückgezogen, gehört aber immer noch zu den anerkannten Regeln der Technik zumal diese Normenfassung sich über 30 Jahre sehr gut bewährt hat.
Hieraus einen Mangel in Bezug auf Standicherheit oder Gebrauchstauglichkeit für ein Einfamilienhaus ableiten zu wollen ist völlig abwegig, zumal die neue DIN eine deutlich höhere Materialausnutzung zuläßt als die alte DIN.
Weiterhin könnte ihr Tragwerksplaner auch von einer erteilten Baugenehmigung in 2004 ausgegangen sein..... als würde ich den Korb auch nicht allzu hoch hängen.

Ich persönlich arbeite nach geltenden Normen, habe aber oft erlebt das Statiker auch noch eine alte Stahlbaunorm DIN 4114 heute noch anwenden.

Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 13:38 #10352

Hallo,

daß die alte DIN zurückgezogen wurde, bzw. nur noch die neue gültig ist, heißt ja nicht das alles was in der alten Norm steht falsch oder verboten ist. Sie kann immer noch als Literaturquelle verwendet werden. Wie richtig gesagt werden im Stahlbau hauptsächlich noch nach DIN 4114 und sogar nach TGL 13503 geführt. Das es diese Normen nicht mehr gibt heißt nicht automatisch das die nachweise falsch sind. prinzipiell sollte man sich aber nach den neuesten Vorschriften richten, die Juristen tun das später auch.

Gruß Mario

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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 14:41 #10353

Hab soeben mit Sachverständiger gesprochen. Fazit: DIN 1045 neu muss bei Neubau ab 01.01.2005 eingehalten werden. Bei den „alten“ DIN Normen bedarf es der AG-Zustimmung, anderenfalls ist es mangelhaft.

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ReStatik nicht Stand der Technik? 06 Aug 2005 21:50 #10359

Zitat onkyo:
"Der Bauantrag (Freistellungsverfahren in Bayern) wurde im ende Dezember 2004 eingereicht, genehmigt ist es erst in Februar 2005."

Der Statiker hat vollkommen korrekt gehandelt. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags wurden die Unterlagen nach den derzeit gültigen Normen erstellt. Das mit den Architektenzeichnungen auch gleichzeitig die Statik, der Wärmeschutznachweis und ggf. auch der Schallschutznachweis eingerecht wird, liegt ausschließlich im Interesse des Bauherrn, weil somit eine zügige Bearbeitung des Bauantrags und in der Regel ohne Rückfragen sichergestellt ist.
In deinem Fall hat das offensichtlich auch funktioniert.

Zitat onkyo:
"Sollte eigentlich der Statiker mich nicht vorher aufklären, oder kann er gleich anhand der Baueingabe-Mappe die Statik erstellen?"

Es ist üblich, dass der Architekt die Statik mit dem Bauantrag einreicht. Es kommt aber auf die individuelle Vertragsgestaltung an.

Noch ein Hinweis: Die alte wie auch die neue Norm liefern annähernd die gleichen Ergebnisse – bei einem Einfamilienhaus gibt es auch keine Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit oder Materialeinsparung.

Zitat onkyo:
„Hab soeben mit Sachverständiger gesprochen. Fazit: DIN 1045 neu muss bei Neubau ab 01.01.2005 eingehalten werden.“

Diese Aussage ist definitiv falsch. Es zählt das Datum der Einreichung des Bauantrags !!! Wie gesagt, dein Statiker hat vollkommen korrekt gehandelt.

Zitat onkyo:
„Bei den „alten“ DIN Normen bedarf es der AG-Zustimmung, anderenfalls ist es mangelhaft.“

Ebenfalls falsch. Für Bauanträge, die dies Jahr eingereicht werden, kann nur noch nach neuer Norm gerechnet werden. Da ist nix mit Aussuchen für den Bauherren.


Dir liegt ja inzwischen die Baugenehmigung vor. Wo ist nun noch das Problem ?

_____
Torx

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ReStatik nicht Stand der Technik? 06 Aug 2005 23:11 #10362

  • onkyo
  • onkyos Avatar Autor
Zitat Torx:
"Der Statiker hat vollkommen korrekt gehandelt. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags wurden die Unterlagen nach den derzeit gültigen Normen erstellt."

Bis dto. wurde die Statik, Schall & Wärmeschutz überhaupt nicht gebraucht!

Zitat Torx:
"Das mit den Architektenzeichnungen auch gleichzeitig die Statik, der Wärmeschutznachweis und ggf. auch der Schallschutznachweis eingerecht wird, liegt ausschließlich im Interesse des Bauherrn, weil somit eine zügige Bearbeitung des Bauantrags und in der Regel ohne Rückfragen sichergestellt ist. "

Na wie steht es in der LP 1 bis 4 aus?
Außerdem ist der Statiker im Jahr 2005 beauftragt!
Es liegt doch klar auf der Hand...

Zitat Torx:
"In deinem Fall hat das offensichtlich auch funktioniert."

Bis einer der Bauherren es bemerkt hatten!

Zitat Torx:
"Es ist üblich, dass der Architekt die Statik mit dem Bauantrag einreicht."

Der Bauherr hat selber die Unterlagen eingereicht, dort waren keine Angaben weder von Statik noch Schallschutz!
PS: Schallschutz für diesen Objekt ist überflüssigt, da es sich nur um 2 Wohneinheiten handelt.

Zitat Torx:
"Noch ein Hinweis: Die alte wie auch die neue Norm liefern annähernd die gleichen Ergebnisse – bei einem Einfamilienhaus gibt es auch keine Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit oder Materialeinsparung."

Viel SPAß beim umrechnen...


Zitat Torx:
"Diese Aussage ist definitiv falsch. Es zählt das Datum der Einreichung des Bauantrags !!! Wie gesagt, dein Statiker hat vollkommen korrekt gehandelt."

F A L S C H ! ! !
Die Genehmigungsjahr ist Ausschlaggebend

Zitat Torx:
"Ebenfalls falsch. Für Bauanträge, die dies Jahr eingereicht werden, kann nur noch nach neuer Norm gerechnet werden. Da ist nix mit Aussuchen für den Bauherren."

Die neue Norm ist ab 01.01.2005 V E R B I N D L I C H...

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