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ReStatik nicht Stand der Technik? 18 Aug 2005 14:05 #10480

Die grundsätzliche Frage ist imho nicht, was Stand der Technik ist und was nicht.

Die Frage muß sein, welche Leistung schuldet der Tragwerksplaner dem Bauherrn.
Das hängt letztendlich davon ab, was vereinbart wurde.

Wurde nichts vereinbart, so denke ich, daß die allgemeine Rechtsauffassung dahin geht, daß die 'größtmögliche Qualität' geschuldet wird.
Es kann davon ausgegangen werden, daß diese 'größtmögliche Qualität' zumindest in einem Rechtsstreit in der neuen 1045-1 gesehen wird. (aufgrund der neuen, differenzierteren Betone, Betondeckungen usw.)

Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß ein Haftpflichtversicherer in einem Schadensfall (bei Berechnung nach 'alter' 1045) versuchen könnte die Regulierung wegen 'grober Fahrlässigkeit' abzulehnen.

mfg. Dipl.-Ing. R. Hufenbach / PBS-GmbH

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ReStatik nicht Stand der Technik? 19 Aug 2005 05:57 #10486

Oh peinlich, nur zur Richtigstellung:

Ist natürlich großer Schwachsinn, was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe, bitte ignorieren.

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