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Statik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 09:53 #10339

  • onkyo
  • onkyos Avatar Autor
Hallo,
hab vom Statiker bezüglich der Statik (EFH) Ergebnisse bekommen. Er hat nach der alte DIN 1045 ausgerechnet, obwohl er dieses Jahr den Auftrag bekommen hat. Ist die DIN 1045 neu doch verbindlich? Muss er neu ausrechnen?

Weiter würde ich gern wissen, ob DIN 1055 Lastannahme, DIN 1045 Mauerwerk, DIN 1052 Holzbau und 18800 Stahlbau Stand der Technik ab 1.1.2005?

Benötigt man wirklich in einem EFH+ELW ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 /89 ?

Danke im Voraus
Klaus
[/b]

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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 10:01 #10340

hallo,

die DIN 1045 neu ist verbindlich seit dem 1.1.05. die alte norm ist zurückgezogen

die stahlbaunorm 18800 ist aktueller stand, holzbau 1052neu gibt es als vornorm und wird vermutlich dieses jahr eingeführt.
lastannahmen gilt 1055 und 1055-100.
die mauerwerksnorm 1053-100 ist noch nicht eingeführt.

ein schallschutznachweiß muß je nach LBO der bundesländer geführt werden oder nicht.

gruß
chris
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
www.mcs-info.de

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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 10:46 #10343

Mit dem Programm vom mb AEC Software GmbH

mb Baustatik S115 8.50
mb Baustatik S302 8.50
mb Baustatik S165 8.50
mb Baustatik S202 8.50
mb Baustatik S300 8.50
mb Baustatik S230 8.50
mb Baustatik S454 8.50
mb Baustatik S500 8.50

wurde diese Statik erstellt. Nach kurzer Anfrage bei der Firma mb AEC wurde mir mitgeteilt, dass einige Module nur bis 31.12.2004 verbindlich waren.

Obwohl das Programm nicht mehr gültig ist, will der Statiker die Pläne bzw. Statik nicht ändern, vielmehr meint er, dass die neue Norm von keiner „Nachhaltigkeit“ gewährleistet wird.

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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 11:19 #10345

Hallo Onkyo,

ich habe tlw. gehört das nach alter DIN 1045 gerechnet werden kann, wenn der Bauantrag bzw. die Baugenehmigung für das jeweilige Projekt im Jahre 2004 erfolgte. Die Aussage ist unverbindlich, da ich Sie nicht bei den entsprechenden Behörden überprüft habe.

Gruß, Karsten

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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 11:21 #10346

In den Landesbauordnungen bzw. den Durchführungsverordnungen ist öffentlich-rechtlich geregelt, daß bei Erteilung der Baugenehmigung vor dem 01.01.2005 nach alter Norm gerechnet werden darf. Privatrechtlich ist Ihr Statiker auf dem Glatteis, weil er Sie nicht nach den bekannten neuesten Normen bedient. Im Schadensfall bedeutet das für ihn ein erhöhtes Haftungsrisiko. Und falls Ihre Genehmigung aus dem Jahre 2005
stammt, hat er ganz schlechte Karten.

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ReStatik nicht Stand der Technik? 05 Aug 2005 11:38 #10347

Der Bauantrag (Freistellungsverfahren in Bayern) wurde im ende Dezember 2004 eingereicht, genehmigt ist es erst in Februar 2005.

Sollte eigentlich der Statiker mich nicht vorher aufklären, oder kann er gleich anhand der Baueingabe-Mappe die Statik erstellen?

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