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Klare Zustimmung was den Vergütungsanspruch angeht, aber besondere Leistungen müssen doch nicht zwangsläufig in einer separaten Position erfasst werden, so lange aus der Position klar hervorgeht, dass die besondere Leistungen mit einzukalkulieren sind. Siehe z. B. hier bzgl. der besonderen Leistung "Auf- und Abbauen und Vorhalten von Gerüsten bis 5 m über dem Fußboden". Da wird auch davon ausgegangen, dass der Hinweis, dass das "Auf- und Abbauen und Vorhalten von Gerüsten bis 5 m über dem Fußboden" einzukalkulieren ist, ausreichend ist, um die besondere Leistung des Gerüstes auszuschreiben, auch ohne dass hierfür eine gesonderte Position notwendig ist. Die besondere Leistung muss "nur" ausreichend beschrieben sein, damit der AN auch kalkulieren kann. Im konkreten Fall hätte IMHO als ein Text wie "zusätzliche Beschichtungen der Kanten, Schweißnähte und Verbindungselement, z. B. Schrauben, Niete, sind mit einzukalkulieren" ausreichen können, um die besondere Leistung zu inkludieren. Fehlt allerdings so ein Text - oder eine gesonderte Position - ist der Nachtrag IMHO gerechtfertigt. |
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Richtig.
Wir haben öfters Diskussionen mit den Baufirmen und stellen fest, daß die Langtexte mitunter flüchtig gelesen werden. Mit einer gesonderten Position geht man dem von vornherein aus dem Weg. Und es wird zweifelsfrei kalkulierbar, wenn der Umfang der besonderen Leistung genau beschrieben ist. Ich kann z.B. in 500 qm Beschichtungsfläche 10 Schrauben haben, aber auch 100 Schrauben.
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So ist es. Und speziell bei öffentlichen Auftraggebern (Autobahn, Strasse) ist es üblich dass diese Positionen so definiert werden... der Steht im allgemeinen Teil (LG 00) ... da werden alle möglichen Normen und Vorschriften reingeschmissen die es nur gibt Langtexte lesen und aus denen mögliche spätere Nachtragsmöglichkeiten und/oder Risiken für die Baufirma zu interpretieren/herauszuarbeiten ist DIE Aufgabe des Bauleiters (samt seiner Kalkulaten und Bau-Vertragsrechtsspezialisten) in der Kaltulation-/Angebotsphase. Die wissen genau was drin steht, hoffen aber auf eine schwache ÖBA bzw. AG-Projektleitung die etwas durchwinkt, oder Nachträge (oft aus eigener Unwissenheit) akzeptiert. Sollte ein Bauleiter die Langtexte (zumindest was den operativen Inhalt betrifft) seiner Baustellen tatsächlich nicht kennen, dann wird er nicht lange Bauleiter bleiben. Das ist zwar richtig, und wird so meistens in durchsichnittlichen Hochbau-LV praktiziert. Es ist auch als Nutzer/Bauherr absolut gewünscht dass man von Standard ausgeht und alles extra kost' extra (Zusatzpositionen) Eine öffentliche Ausschreibung für zB Infrastruktur geht aber von anderen Annahmen aus (da geht es um höhere Sicherheit, Langlebiegkeit, wartungsarme Instandhaltung, Lebenszykluskosten usw...). Deshalb ist dort in den Posiotionen alles "mitzukalkulieren" und der Rest per Vorbemerkungen mitzuberücksichtigen. Und bei den Einheitspreisen die dort herrschen bin ich der Meinung das ist absolut berechtigt. Was man einen Bauleiter (Baufirma) natrülich nicht durchgehen lassen sollte ist Einheitspreise wie öffentlicher Infra-Bau und Nachträge wie im 0815-Wohnbau. Das oft die Planer und Ausschreiber selber nicht immer sattelfest sind, ist eine andere Geschichte. Aber bei zB 3000 Seiten für 1,5k Euronen auch kein Wunder (www.fsv.at/cms/default.aspx?ID=422b9d15-...31-8aab-02be145641fc) |
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