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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 28 Jul 2016 09:17 #59090

  • GustavGans
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Hallo,

folgender Fall:
Ein Planer (kein Statiker) liefert eine Planung ab. Diese Planung ist nicht genehmigungsfähig und wird von der zuständigen Behörde zurückgewiesen.
Als Gründe seien hier nur allerschlampigste Arbeitsweise und einfaches Ignorieren des B-Planes genannt.

Für den Bauherrn sind in der Zwischenzeit Kosten aufgelaufen. U. A. weil weitere beteiligte Planer tätig waren und auch schon Bauleistungen teilerbracht wurden. Zusätzlich zieht sich das Genehmigungsverfahren unglaublich in die Länge.

Ist der schlampige Planer für die weitergehend entstandenen Kosten haftbar zu machen?
Kennt jemand da Urteile?

GG :)
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Letzte Änderung: von GustavGans.

Planer haftbar für weitergehende Kosten? 28 Jul 2016 10:20 #59091

Ich glaube, dass da eine Haftung sein kann, wenn das darauf zurückzuführen ist. Der Geschädigte muss aber alles dafür tun, dass Schäden und Folgeschäden (Kosten) gering bleiben.

Ein Planer (kein Statiker) liefert eine Planung ab. Diese Planung ist nicht genehmigungsfähig und wird von der zuständigen Behörde zurückgewiesen.

Hier wird es sicherlich auf den Vertrag ankommen. Wenn er einen genehmigungsfähigen Plan zu einem best. Zeitpunkt abliefern sollte ...
Der Planer muss natürlich auch Schuld daran haben, dass der Plan nicht genehmigungfähig ist.

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 02 Aug 2016 07:42 #59102

GustavGans schrieb:
Für den Bauherrn sind in der Zwischenzeit Kosten aufgelaufen.

GG :)


Bist du Bauherr oder machst du eine kostenfreie Rechtsberatung des Bauherrn?

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 02 Aug 2016 10:58 #59103

Hallo Gustav,

Ist der schlampige Planer für die weitergehend entstandenen Kosten haftbar zu machen?

Normalerweise muß dich das nicht interessieren. Du hast einen Vertrag mit dem Bauherrn, nicht mit dem Planer (gehe ich mal von aus). Nur dem Bauherrn kannst du eine Rechnung schicken. Wenn der dir grünes Licht für die Bearbeitung gegeben hat, muß er dich bezahlen und kann sich ggf. das Geld beim Planer wiederholen.

Wenn du allerdings ohne entspr. Weisung quasi im vorauseilenden Gehorsam angefangen hast sieht die Sache anders aus.

Gruß
mmue

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 06:48 #59105

  • GustavGans
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statiker99 schrieb:
Bist du Bauherr oder machst du eine kostenfreie Rechtsberatung des Bauherrn?



Hallo 99: das Zweite... aber wieso meist du kostenfrei?

mmue schrieb: Hallo Gustav,

Normalerweise muß dich das nicht interessieren.


Natürlich muß mich das interessieren. Ich liefer nämlich eine gute und vollkommen durchdachte und von allen Behörden ohne Prüfeintrag zu genehmigende Ausführungsplanung und Ergänzungsstatik. Ebenso gehört die Beratung des Bauherrn dazu. Das fängt bei Umbemessungen einer unsinnigen Hauptstatik an, geht über Stahlbauwerkstattplanung und Bewehrungspläne oder, Mauerwerkspläne und geht bis zur Planung der Hofentwässerung.... einfach alle Planungsleistungen, die nach Rausschmiss des Entwurfsverfassers und Hauptstatikers von der Behörde gefordert werden oder für die Ausführung notwendig sind.

mmue schrieb: Du hast einen Vertrag mit dem Bauherrn, nicht mit dem Planer (gehe ich mal von aus). Nur dem Bauherrn kannst du eine Rechnung schicken. Wenn der dir grünes Licht für die Bearbeitung gegeben hat, muß er dich bezahlen und kann sich ggf. das Geld beim Planer wiederholen.


Ich habe eine Absprache mit dem Bauherrn über Planung und BERATUNG.
Und dazu gehört auch zu Empfehlen, den Entwurfsverfasser sehr hart anzufassen.
Schließlich hat er durch seinen Bockmist viele tausend Euro Schaden verursacht. [/quote]

mmue schrieb: Gruß
mmue


Gruß zurück :)
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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 07:46 #59106

Moin Gustav,

in der Regel schuldet der Planer eine genehmigungsfähige Planung und haftet auch für Folgeschäden. Hier nachzulesen:

www.anwalt-harms.de/2012/05/der-architek...gungsfahige-planung/

Allerdings kann auch gesondert vereinbart werden, dass das Ergebnis offen ist. Also auch bei Nichtgenehmigung wird der Vertrag erfolgreich erfüllt. Hier nachzulesen:

www.kahle-poetes.de/tipps/tipps_details_483_13_663_170.html

Grüße

Christoff

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