hi,
in bayern wurde das kammergesetz geändert, so dass eine "PartGmB" (wie auch
immer die richtige Abkürzung ist) möglich sein sollte.
www.bayika.de/de/aktuelles/pdf/bayern_09...aftsgesellschaft.pdf
ob das
www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/do...aftsgesellschaft.pdf
für die "PartGmB" vollumfänglich zutrifft, wird sich zeigen.
grüsse, markus