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Die beste Lösung wäre, es so zu machen wie ich es von Spanien gehört habe: jeder Vertrag läuft über die Kammer, die zahlt immer auch wenn der Bauherr nicht zahlt, kann aber so verhindern, das der Bauherr einen weiteren Architekten/ Statiker beauftragt, bis der Betrag bezahlt ist. Damit wäre gleichzeitig die elende Lohndrückerei beendet, denn natürlich würde die Kammer nur Verträge nach HOAI abschliessen (Na gut, unter der Hand zurückzahlen und so weiter ginge natürlich immer noch).
Aber der Tag an dem meine Ingenieurkammer mal tatsächlich was für ihr Geld tut, der muß erst noch kommen. |
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hi,
Major schrieb:
was spricht denn dagegen, zu diesem zeitpunkt dem bauherren ein bestätigungsschreiben zur unterschrift vorzulegen? das ist doch minimalaufwand - und erheblich nervenschonender, als sich die mühe machen zu müssen, konkludentes handeln des bauherrn nachzuweisen. @schulli: sowas wurde hier auch schon mal diskutiert. die privaten prüfsachverständigen (bayern) haben e. abrechnungsstelle .. machbar wäre das also ![]() grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus. Grund: erg.
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Natürlich hat er Anspruch auf die Statik, nur du hast auch Anspruch auf dein Geld. Ich weiß nicht genau, wie der Modus nun genau ist. Frag das doch deinen Anwalt. Aber auf jeden Fall würde ich den Abschlag abwarten und dann erst aushändigen, eventuell kannst du es gar solange rauszögern bis alles geflossen ist.
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