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Hallo zusammen,
ich bin nun nach vielen Jahren Angestelltendasein in die Selbstständigkeit gewechselt. Nun kann ich ja vorläuftig bei der Ingenieurversorgung (MV) einen reduzierten Beitrag festlegen. Am Ende des Jahres wird dann geschaut, was man verdient hat und darauf dann 18%... Hab ich soweit ja kapiert, welche Einkommen zählen bei einem Einzelunternehmer eigentlich? Ich hab nebenbei noch ein kleines Baugeschäft, da hab ich zwei Leute eingestellt, ich hoffe ja wohl, das die Ingenieurversorgung nicht darauf auch noch erhebt, oder??? Ist mein Freiberuflerstatus durch das Baugeschäft eigentlich futsch? Ich hab keine Ahnung, ob sich die beiden Jobs beißen. Wenn ich Pech hab, machen mich die Behörden dann mit ihrer Bürokratie platt. Meine Krankenkasse ist da völlig daneben und will laut Fragebogen sogar meine Mieteinnahmen wissen.... Hat da jemand Erfahrung, wäre für Tipps sehr dankbar Bis dann Ciao Sandra |
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Hallo Sandra,
Zur Rente: Meines Wissens kannst Du in den ersten 5 Jahren den Mindestregelsatz beantragen, ohne dass Dein Einkommen geprüft wird. Du kannst natürlich auch einen höheren Beitrag wählen. Einfach mal bei der Ingenieurversorgung in Schwerin durchklingeln! Freiberufler und Baugeschäft in einer Person wird das Finanzamt wohl kaum durchgehen lassen. Und dann auch noch Mieteinnahmen! So langsam wäre die Einbindung eines Steuerberaters angebracht! |
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Letzte Änderung: von Haevernick.
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