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Zahlungsmoral 19 Apr 2005 03:47 #8740

  • Heinrich
  • Heinrichs Avatar Autor
Wie ich in meinem Büro feststelle wird die Zahlungsmoral der Kundschaft immer grausamer.

Die Außenstände häufen sich langsam an:

Rechnung Nr X vom 17.1.05 über 5200 Euro nach 2 Mahnungen noch immer nicht bezahlt.
Der Kunde besaß jetzt auch noch die Frechheit und rief nach 3 Monaten wegen eines Nachlasses an ,obwohl er sich um die 2 schriftlichen Mahnungen vorher nicht geschert hat und die Summe vertraglich vereinbart war.

Rechnung Nr Y an eine Weltfirma über 9500 Euro nach über 35 Tagen noch immer nicht bezahlt obwohl am Telefon schon zweimal versprochen wurde zu zahlen.
Zahlungsbedingungen waren schriftlich vereinbart mit 10 Tagen a 2% Skonto bzw 20 Tage rein netto.

Rechnung Nr.Z an Privatkunden über 4550 Euro vom 2.2.05 trotz zweier Mahnungen ebenfalls noch nicht bezahlt.

In Zukunft werden Kunden die nicht termingerecht zahlen von mir die Mitteilung erhalten (bzw auf der Rechnung vermerkt) daß bei verspäteter Zahlung keinerlei Haftpflicht- Versicherungsschutz mehr für ihr Bauvorhaben gewährt wird sofern die Rechnung nicht taggenau bezahlt wird,da unser Büro hier keinerlei Vorausleistungen mehr tätigen wird.

Wie seht ihr die Angelegenheit?
Die Haftpflichtversicherungen verweigern ja auch ihre Leistungen ein wenn man nicht fristgemäß zahlt.

Kann man mit diesem Knüppel der Zahlungsmoral auf die Beine helfen?

Gruß HHeinrich

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ReZahlungsmoral 19 Apr 2005 04:58 #8743

Hallo Heinrich,
leider werden sich solche Zahlungsverweigerer von der Drohung des Verlusts einer Haftpflichtversicherung nicht sonderlich beeindrucken lassen.
Ich fahre eigentlich ganz gut mit der Methode von möglichst frühen Abschlagsrechnungen um a) Verluste zu minimieren und b) um das Druckmittel der Verzögerung von weiteren Planungen auszunutzen. Die letzte Methode ist zwar juristisch anfechtbar, aber ziemlich wirksam.
Ich erkläre den betreffenden Kunden, daß ich die fehlende Teilleistung aus Zeit- (und Geld-)mangel zurückstellen muß, um prompter zahlende Bauherrn zufrieden zu stellen.
Viel Erfolg!
Gruß Wolfgang

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ReZahlungsmoral 19 Apr 2005 05:08 #8744

  • TomTom
  • TomToms Avatar Autor
Hallo Heinrich,
das versagen der Haftpflichtversicherung wird Deinen Kunden egal sein, denn für Planungsfehler haftest Du zunächst einmal persönlich. Woher Du das Geld zur Haftung nimmst, ist dem betroffenen sch...egal.
Wie Wolfgang schon sagt:
Zahlungspläne mit Abschlagszahlungen gem. Leistungsstand vereinbaren, Zahlungstermine sehr Zeitnah und erstmal weitere Leistungen zurückhalten, wenn kein Geld kommt.

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ReZahlungsmoral 19 Apr 2005 07:20 #8747

  • Klaus
  • Klauss Avatar Autor
Hallo ,

ich habe schon einmal dem Bauherrn mit der Bitte um Kenntnisnahme die Kopie eines Schreibens an das Bauamt geschickt , in dem ich die Unterlagen zurückgezogen habe. Das Schreiben an das Bauamt habe ich nicht abgeschickt.
Das war zwar plump und dämlich , hat aber geholfen. Wenn man bei einem Rechtsstreit eine prüffähige Rechnung nach HOAI vorlegen muss , hat man sehr viel zu tun , was man je gerne vermeidet.
Mein Trost in diesem Fall : Wer nichts zu tun hat , braucht sich auch nicht über unbezahlte Rechnungen zu ärgern.
Viel Erfolg beim Eintreiben der offenen Rechnungen.

Klaus

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ReZahlungsmoral 19 Apr 2005 07:26 #8749

ein kollege von mir macht das so:

rechnung mit zahlungziel, danach sofort einen gerichtlichen mahnbescheid. der kostet nicht viel, setzt aber den säumigen in eine schlechte ausgangslage vor gericht, wenn es denn soweit kommen sollte. ausserdem hat ein schreiben von gericht einen anderen status als der eigene briefkopf.

komischerweise nehmen die kunden das nicht krumm, sondern entschuldigen sich. keinen der gemahnten kunden hat er verloren.

gruß
TR4

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ReZahlungsmoral 19 Apr 2005 08:21 #8753

  • Andreas
  • Andreass Avatar Autor
Hallo zusammen,

genau das hab ich mal versucht.
Ich habe beim Bauamt versucht den Bauantrag eines säumigen Zahlers
zurückzuziehen.
Da hat man mir klargemacht das dies nur der Bauherr könnte.
Sehr interresant oder??

Gruß
Andreas

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