Eine Bemessung nach DIN 4102 führte auch nicht zum Erfolg, da der Stützenquerschnitt nur 10/10 cm beträgt. Bleibt wohl nur die Verkleidung mit Brandschutzplatten, es sei denn es gibt doch noch ein zugelassenes Anstrichsystem (F30).<br />
An dieser Stelle aber schon mal ein Dankeschön für die hilfreichen Antworten.