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ReGründung von Gebäuden 19 Mär 2005 08:03 #8055

  • karl
  • karls Avatar Autor
"Ich habe zwei Doppelhaushälften gebaut und die Baufirma hat nur eine Bodenplatte für beide Häuser (ohne Keller) erstellt."

AHA! Kein Architekt, kein Statiker?
Zuerst war alles in bester Ordnung, aber jetzt fehlen die Penunsen?
Da sucht man schon mal gerne nach Mängeln, gell? ;)

Drittelfinanzierung nennt man das bei uns.

"Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung"!

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ReGründung von Gebäuden 20 Mär 2005 07:50 #8060

  • Hausbauer
  • Hausbauers Avatar Autor
Nein falsch es fehlen nicht die Penunsen,
mein Architekt hat damals (1998) dem Rohbauunternehmer 10.000,00 DM abgezogen und kurz vor der Verjährung hat dieser Klage wegen den 10.000,00 DM eingereicht.
Vereinbart war nach Vertrag 2 Doppelhaushälften getrennt von einander zu errichten. Jetzt kommt ein vom Gericht bestellter Gutachter und bestätigt, dass die Firma nach den allgemein anerkannten Regel der Technik gearbeitet hat.
Als Hinweis sei noch gesagt, dass der Bruder des Firmeninhaber (Rohbau) ebenfalls ein vereidigter Sachverständiger ist.
Im Schnittplan steht drin, dass die Gebäude auf gewachsenen Boden gegründet werden müssen, da dies nicht geschehen ist vermute ich, dass die Firma diese Minderleistung durch eine weitere Minderleistung (Gemeinsame Bodenplatte) kompensieren wollte.
Alle Zeugenausagen (auch die Zeugen vom Unternehmer) haben übereinstimmend ausgesagt, dass zwei getrentte Fundamente und Sohlen vereinbart waren.
Zu den Penunsen: Der Architekt wurde nach HOAI bezahlt, alle anderen Gewerke nach dem Rohbau haben ebenfalls Ihr Geld erhalten, nur bin ich nicht bereit für eine mangelhafte und unvollständige Leistung den vollen Betrag zu zahlen.
Achja:
Zur Gründung auf gewachsene Boden muss ich noch anmerken es geht um ca. 40 cm die der Rohbauunternehmer auf einer Länge von 7 m hätte tiefer graben müssen und auf die Penunse zurückzukommen hätte er damals gesagt, dass er dafür mehr Geld will wäre dies sicher nicht abgelehnt worden.

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ReGründung von Gebäuden 20 Mär 2005 08:03 #8061

  • Hausbauer
  • Hausbauers Avatar Autor
Danke für die Auskunft

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ReGründung von Gebäuden 20 Mär 2005 14:11 #8066

  • Heinrich
  • Heinrichs Avatar Autor
Nicht immer kann man das was man in der Bestellung vereinbart hat auch so liefern.
Wäre es vernünftiger gewesen das Haus getrennt zu gründen wenn tatsächlich alte Bauwerksreste vorhanden waren?
Das wäre dann mit Sicherheit gegen die Regeln der Baukunst gewesen,denn da hatte der Gutachter ganz sicher Recht mit seiner Auffassung.
Die durchgehende Bodenplatte hätte ein Ausräumen der Bauwerksreste erfordert.
"Hinterher" wollten sie immer alle zahlen wenn sie es gewußt "hätten".
Hätte der Hund nicht "geschiss.." hätte er sicher den Hasen bekommen.

Warum unterhält man sich darüber nicht vorher?

Was ich nicht verstehe ist die Einlassung mit dem gewachsenen Boden.
Was für ein gewachsener Boden?
Die haben doch hoffentlich nicht die Bodenplatte auf die Grasnarbe betoniert oder?

Auf gewachsenem Boden wächst normalerweise Gras und Sträucher und der humöse Anteil muß selbstverständlich vorher abgeräumt werden ,weil sich Humus im Laufe der Jahre setzt .

Irgendwie werde ich daraus noch nicht so recht schlau.
Wer hat denn den Abzug der 10000 Eurotzer veranlaßt?
Nach 2 Jahren sind das bei Kontokorrent nur noch 10000 minus 2 mal 12% von 10000;-))
Selbst wenn der Bauunternehmer im Nachhinein seine 10000 noch bekommt sind es nur noch 7600 abzüglich der Gutachter und evtl Gerichtskosten.
Also nehme ich an daß der Bauunternehmer nach der Zahlung des Gutachters und der Gerichtskosten fast einen Nuller hat selbst wenn er die 10000 von ihnen bekommt.
Heute wird auf jedem Detail herumgeritten und jeder versteht etwas vom Bau,selbst dann wenn er nichts davon versteht.
So frei nach dem Motto da stehts und so muß es gemacht werden,ohne zu bedenken daß es auch mal sinnvollerweise anders gemacht werden muß weil.......

Wenn sie aus der Kirche kommen sind sie immer schlauer,nur vor der Schläue durfte es nichts kosten.
Hatten sie ein Baugrundgutachten vor der Angebotskalkulation?
Das Baugrundrisiko liegt beim Bauherrn.
Wenn die Bauwerksreste erst zur Bauzeit bekannt waren dann hätte der Unternehmer sogar einen Anspruch auf Mehrvergütung gehabt,weil er zum Angebotsstadium sicher davon ausgegangen ist daß keine Bauwerksreste im Baugrund waren.
Immerhin hat er ihnen durch diese geschickte Lösung etwaige Mehrkosten erspart.

Gruß Heinrich

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ReGründung von Gebäuden 20 Mär 2005 14:12 #8068

  • Heinrich
  • Heinrichs Avatar Autor
Sorry kleiner Fehler
Die nicht durchgehende Bodenplatte hätte sicher ein Ausräumen der Bauwerksreste erfordert.

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ReGründung von Gebäuden 20 Mär 2005 16:03 #8069

  • Hausbauer
  • Hausbauers Avatar Autor
Die Bauwerksreste des alten Gebäudes wurden restlos beseitigt, danach wurde der Boden aufgefüllt und mit einer Protordichte von 103 verdichtet

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