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Gast
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Hallo an alle hier,
vielleicht kann mir jemand helfen, da ich in der neuen DIN noch nicht so bewandert bin. Aber eins interressiert mich: nach der neuen DIN werden die Lasten und die dazugehörigen Stahlspannungen erhöht. Wenn ich nun meine Berwehrung rechne z.B. eine Stahlbetondecke als Mehrfeldträger ist das ja auch alles in Ordnung. Nun bekomme ich aber wesentlich höhere Auflagerkräfte auf das Mauerwerk heraus. Wie verhalt ich mich nun weiter. Ich kann doch diese erhöhten Auflagerkräfte nicht bis in die Fundamente mitschleifen. Für eine eventuelle Antwort bedanke ich mich Bernd |
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Normal kann man die Gesamtlast (g+q) durch den Faktor 1,4 dividieren um wieder auf die "normalen" Lasten zu kommen. Falls du die Auflagerkräfte getrennt in g und q hast kannst du diese einfach durch den jeweiligen Faktor dividieren.
Im Stahlbau gilt der Faktor 1,4 aber nicht, dort muß mit dem Faktor 1,35 bzw. 1,50 umgrechnet werden. Gruß Oliver |
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Hallo !
Genau das ist das Aufwendige an Normen, die auf dem Partialsicherheitskonzept beruhen. Es empfiehlt sich, alle Lasten in der gesamten statischen Berechnung konsequent nach ständig/veränderlich zu trennen. Die Auflagerkräfte jedes Lastfalls dividiert durch den zugehörigen Sicherheitsbeiwert ergeben dann die charakteristischen Werte, deren Summe als Belastung auf Bauteile anzusetzen ist, die nach dem Globalsicherheitskonzept nachzuweisen sind (z.B. MW-Nachweise, Bodenpressungen von Fundamenten,...). Wie schon seit langer Zeit im Stahlbau üblich, wird es jetzt auch im Stahlbetonbau wichtig sein, zwischen charakteristischen Werten (ohne Sicherheitsbeiwerten) und Bemessungswerten (mit Sicherheitsbeiwerten) zu unterscheiden. Gruß, Marco |
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Hallo
eigentlich gibt jedes bessere Programm die wahren (also charakteristischen) Auflagerkräfte aus. Mario |
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Und für die Berechnung der Durchbiegungen beachten, dass die tatsächlichen Verformungen mit den charakteristischen Lasten gerechnet werden, wenn nicht eine Sicherheitsspanne erwünscht ist...
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Die Anrißspannungen für die effektiven Biegesteifigkeiten zur Ermittlung der Durchbiegungen darfst du natürlich auch mit den 1,35 bis 1,50 fachen Lasten ermitteln sofern du ein größeres Sicherheitsbedürfnis hast;-))
Aber Spaß beiseite. Es wird Zeit daß man die Fliegendrahtbewehrung in den Fundamenten jetzt abgeschafft hat;-)) Die jetzige Mindestbewehrung haut endlich die Sicherungen aus dem Kasten;-)) Und bei Betonierung gegen Grund ist das Vorhaltemaß jetzt endlich um 50 mm zu erhöhen sodaß die Geiz ist Geil Fraktion richtig einen auf die Mütze kriegt;-)) Die Sauerei der Betonage gegen den Dreck hat damit wohl ein Ende weil dfie 50mm Zulage soviel Beton kostet wie SKS. Gruß Heinrich |
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