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Gast
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Guten Morgen,
muss bei einen fliegenden Bau nach DIN EN 13782 das Geländer bei Fluchtwegen auch mit Holmlast+Windlast bemessen werden, also wie bei einen Hochbau? Oder kann man hier argumentieren, bei beginnenden Sturm oder dergleichen wären die Menschen eh schon vorher alle gegangen usw (Ein Zelt ist ja schließlich kein Gebäude mit Schutzfunktion). Ich muss was nachrechnen und da wurde eben kein Wind angesetzt. |
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Hallo Sebastian!
Vorsicht mit solchen Aussagen. Zelte haben nämlich exakt eine Schutzfunktion. Daher gibt es für diese Zelte nach DIN EN 13782 auch Mindestwindlasten, die zu beachten sind. Und es gibt im Gegensatz zu den übrigen Fliegenden Bauten nach DIN EN 13814 auch keinen Zustand "in Betrieb", bei dem mit deutlich reduzierten Windlasten gerechnet werden darf. Gruß taw
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Letzte Änderung: von taw.
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Nun zu Deiner Frage ...
Handelt es sich hier überhaupt um ein Zelt nach DIN EN 13782? Weil ich hier gerade Vorstellungsprobleme habe, wo dieses Geländer sein soll. Oder handelt es sich um einen Fliegenden Bau nach DIN EN 13814? Dann kannst du mMn wirklich argumentieren, dass an diesem Geländer ein Betrieb nur möglich ist bis zu einer Windgeschwindigkeit bis 18 m/s und brauchst entsprechend nur mit dem geringeren Wind überlagern. Also prinzipiell gilt hier mMn schon die Vorgabe, dass beides überlagert werden muss. Der Ehrlichkeit halber muss ich gestehen: das habe ich bislang noch nicht gesehen. Gruß taw |
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Letzte Änderung: von taw.
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hmm .. du meinst was anderes, als ich dachte was meinst du? ich dachte an reduktion der windlast wegen kurzzeitiger relevanz (für ein, zwei monate - dann fliegt die bude woanders hin?). Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Guten Morgen,
1. Mit dem Prüfer wurde vereinbart, das hier nach DIN EN 13782 geprüft wird. Nach Angabe Prüfer gilt 13782 für Zelte, Buden, Container,... Ob das Zelt jetzt ein Zelt ist oder nicht, spielt keine Rolle bzw. das kann man eh nicht mehr so genau sagen. 2. 13814 gilt nur für "Fahrgeschäfte"gemäß Prüfer. Zur Überlagerung Wind+Holmlast: Werde mich mit dem Prüfer kurzschließen. Nach meiner Meinung ist die Wahrscheinlichkeit von Holmlast+Wind in einem Zelt doch erheblich geringer als bei einen Hochbau. Sie ist aber vorhanden (Windhose, Zyklon oder was auch immer). |
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Wenn das im "Zelt"inneren relevant sein soll, kannst du dich bzgl. Windlast an die Regeln der Messegesellschaften für "Hallenwind" anlehnen.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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