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Gast
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Hallo zusammen,
ich habe gerade erst gemerkt, dass die DIN1045-1000 in die Musterregelliste aufgenommen wurde und damit zumindest in NRW auch in der Liste der technischen Baubestimmungen steht. Das heißt, bei praktisch jedem BV, das über Häusle-Bau hinausgeht, wird ein Betonbau-Koordinator ( i. d. R. der Architekt(!)) und eine "fachkundige Person" im Planungsteam benötigt. Wie geht ihr damit um? Lasst ihr euch zur fachkundigen Person weiterbilden? Nehmt ihr zusätzliches Honorar? Sagt ihr dem BH, er muss jemanden separat beauftragen? Macht ihr das, was ihr immer gemacht habt? Bei dem letzten Seminar, das ich beim DBV mitgemacht habe, wurde das Thema am Rande vorgestellt aber die Folgen so heruntergespielt, dass ich dachte, wir müssten unseren Entwurfsbericht, in dem schon jede Menge Hinweise drinstehen, ein bisschen umformulieren und das wär's... Passt ja super in die Zeit, wo das Bauen einfacher werden soll... |
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Ich halte mich erst mal vornehm zurück - insbesondere zu dieser fachkundigen Person.
Ansonsten gibt es ettliche Veröffentlichungen mit zahlreichen Exceltabellen =) 2 Rundschreiben 2 Hefte - Alle machen Seminare dazu! So kann man die Branche beschäftigen =) Beste Grüße Ps: Häuslebauer ist raus ? - #doubt. Garage in Ortbeton C30/37 biste schon mit nem Betonbaukonzept dabei. |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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.......ist in NRW nicht verpflichtend eingeführt und KANN berücksichtigt werden, MUSS aber nicht ........
UND die Inhalte haben wir ohnehin als qualifizierte TWP bisher auch schon bearbeiten müssen - ist jetzt nur gesammelt und geordnet redaktionell gepackt worden. UND klar bedarf bei explizierter Ausführung ein zusätzliches Honorar aus Grundhonorar und abrechenbaren Stunden nach Bedarf.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, diego
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Letzte Änderung: von Baumann.
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Hab gerade nachgesehen, in der BayTB 2025 ist die DIN1045-1000 auch schon drin.
Aber was bedeutet folgender Satz in der TB: "Zu DIN 1045-1000:2023-08 - Die Anforderungen an die Kommunikation und deren Dokumentation in Teilen der Abschnitte 4 und 5 sowie in Anhang A gelten nicht als Technische Baubestimmungen." Abschnitt 4 wäre die Festlegung der BBQ Abschnitt 5 wären Maßnahmen zur Sicherstellung der Betonqualität und Anhang A Regelt die Kommunikation bei BBQ-E und BBQ-S Damit wäre die DIN1045-1000 zwar in der TB aufgenommen, deren Umsetzung gilt aber nicht als TB? Macht das Sinn? Verstehe ich das richtig? |
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Wo finde ich dazu etwas? in der Anlage zur MVV-TB steht nichts dazu siehe Anhang. Habs gefunden Seite 23 bei den Ergänzungen - Danke! |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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