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Gast
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Hallo zusammen,
um Stützenlasten zweier Aufstockungsgeschosse in die Bestandswände zu leiten, plane ich Lastverteilungsbalken oberhalb der derzeitigen Bestands-Dachdecke. Die Lastverteilungsbalken verlaufen also immer entlang der Bestandswände. Wie kann ich mir allerdings einen sinnvollen Fußbodenaufbau vorstellen? Macht es Sinn mit Dämmung den Hohlraum zwischen den Lastverteilungsbalken so auszufüllen, dass ich bündig mit den Lastverteilungsbalken abschließe ? Ab dort kann dann ein einheitlicher Fußbodenaufbau beginnen ? Es scheint mir einerseits ungewöhnlich und andererseits verliere ich viel Höhe, sodass der Architekt die Gesamtaufstockung höher planen muss, was Ärger mit dem Bauamt verursachen könnte. hat jemand eine Idee wie sowas gemacht wird ? Danke und LG |
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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Es kommt darauf an und zwar auf folgendes:
Was sagen denn deine Kollegen im Büro dazu? Beste Grüße |
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Danke für deine Rückmeldung!
Die Bestandswände sind sehr schlecht von der Festigkeit her. Die Lastverteilungsbalken sind unumgänglich. Das ist bereits beschlossen von unserem Büro sowie kn Absprachemit dem Prüfingenieur. Es geht nur um die Frage wie man den Hohlraum bestmöglich auffüllt, also mit welchem Weichmaterial ? XPS oder EPS in einer Schichtdicke = Höhe der Lastverteilungsbalken von vielleicht sogar 40 cm ? |
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Letzte Änderung: von Alfredo.
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Das Geschoss unterhalb eurer Baumaßnahme ist für die Baumaßnahme tabu?
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Warum ? Die Wände des Bestandes können die Lasten der Aufstockung abtragen insofern es Lastverteilungsbalken darüber gibt. Also nicht tabu ! Dieser Lastabtrag ist bereits besprochen mit dem Prüfingenieur und demnach prinzipiell abgestimmt. Ich muss natürlich den Nachweis erbringen und demnach kommen etwa 30 cm oder vielleicht auch 40 cm hohe Lastverteilungsbalken raus. Meine Frage ist nur wie der Hohlraum zwischen den Lastverteilungsbalken aufgefüllt wird. Zum einen interessiert es mich und zum anderen benötige ich eine plausible Annahme des Fußbodenaufbaus wegen weiterer Lastannahmen.
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Sowas ist mit dem Objektplaner abzustimmen - wenn der "NO" sagt, darfst du dir, gemeinsam mit ihm, einen anderen, gangbaren Weg überlegen. Der Suchterm dazu ist "wer bezahlt vorpreschende Planung". Das Thema wurde seit 2018 intensiviert (neuer §650), das Vorpreschen konnte aber auch früher schon unangenehme Folgen haben.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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