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Ich habe folgenden Fall.
Schacht in einer Innenstadt Bestand. 0,55m Erdüberschüttung. Gerechnet damals mit SLW60, ich denke für heute passt das auch. Es gibt die ganz schlaue Idee von einer Baufirma die Sanierungsbedürftige Decke abzuschneiden zu entsorgen und eine neue Decke auf das Bauwerk aufzulegen, ein vollfertigteil. Die Baufirma meint auch sie kann zwischen Bestandswänden und neuer Vollfertigteildecke eine Schnur legen und es abdichten. (wenn die Firma das sagt und gewährleistet)? In der Bestandsstatik ist es gerechnet worden das es einen Anschluss Wand-Decke geben soll mit Durchmesser 10mm / 14cm. Meiner Meinung nach siehe folgende Unterlagen würde das zu einem Schaden führen. Einmal bei der Einspannung Bodenplatte-Wand leicht überschritten vorhanden 7,54 cm²/m und neu gerechnet mit Erdruhedruck 8,1-8,3 cm²/m maximal. Ich bin da noch nicht mal beauftragt richtig habe es aber mal schnell gerechnet. Ich behaupte es funktioniert einfach nicht. Sie werden ein Halbfertigteil benutzen müsse z.B.: 20 cm dick ohne Abstützungen nach Bemessung und die restlichen 20 cm Ortbeton hinzufügen müssen und eine Einspannung schaffen müssen. Die nächste Frage die kommt wäre dann wohl, wie lange muss diese Decke aushärten bis die Straße wieder zu befahren ist. Von der Stadt ist natürlich gewollt das der Bauprozess so schnell wie möglich abläuft. Vieleicht sieht es schon besser aus wenn ich mit den erhöten aktiven Erddruck 50% arbeiten würde, aber ob das hier so angebracht ist. Anhänge: |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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"Meiner Meinung nach siehe folgende Unterlagen würde das zu einem Schaden führen.
Einmal bei der Einspannung Bodenplatte-Wand leicht überschritten vorhanden 7,54 cm²/m und neu gerechnet mit Erdruhedruck 8,1-8,3 cm²/m maximal." Wenn das das Problem ist ist es keins.
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Ich verstehe, man kann bemerken, dass der Nachweis nicht funktioniert um 8,3/7,54 = 1,11.
Aber dass das durch Sicherheiten abgedeckt ist. Wie sieht es dann aus mit der Haftung aus? Kann man dann schreiben, es könnten kleinere Risse auftauchen, die verpresst werden müssen? Oder gibt es einen anderen Satz der den Bauherren auch in die Pflicht nimmt? Jetzt ist mir aufgefallen, ich habe die maximale Bewehrung rausgelassen, ich lasse morgen auch noch die nur statisch erforderliche. Weil ich sehe jetzt im Moment ist die Bewehrung auch in den Wänden überschritten. |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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In den Bestands Wänden werden z.B. ø30mm Stahlbeton Bolzen 8.8 er Güte eingebohrt und mit Hilti Hit vergossen , im FT Voll Platte sind dann HWR ø80 und diese nehmen H-Kräfte auf, Wand funktioniert wieder
![]() HWR anschließend mit Pagel Verguss Mörtel verfüllen. Auflager entweder TOK Bank oder ESZ Pyramiden Lager .............
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Es geht jetzt weiter.
1) Es wurde entschieden das diese Decke aus 2 Teilen bestehen muss, wegen der zu großen Größe. 2) Jetzt heißt es soll kein Ortbeton geplant werden. Habt ihr eine Idee wie das Wasserdicht hergestellt werden soll? Habt ihr ein Detail? Oder einen Link mit solchen Details? Anbei ein Detail so wie ich das kenne, eben mit Ortbetonergänzung. |
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DIN 18532 / 18533
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