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Hallo Statiker,
ein Ladepark für Elektroautos soll durch eine tankstellenähnliche Stahlkonstruktion überdacht werden. Hierbei handelt es sich um einen Ladepark für Elektroautos bis 3,5 Tonnen. Der Ladepark steht auf einem Grundstück etwas abgesetzt von einer vorhandenen Tankstelle. Es besteht kein Anprallrisiko durch fließenden Verkehr. Wie üblich werden Anprallboller von Wortmann ausgeführt. Ein Anprallboard soll wegen Barrierefreiheit nicht ausgeführt werden. Welche statischen Anpralllasten sind aus Eurer Sicht anzusetzen? Carports 10 KN in allen anderen Fällen 40KN Tankstellen 100KN Viele Grüße Egon |
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PKWs bis 35 kN => DIN EN 1991-1-7 NA Tab4.1
PKW befahrbare Verkehrsflächen Anpralllast in Fahrtrichtung 50 kN und rechtwinklig zur Fahrtrichtung 25 kN mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h nur noch 15 kN bzw. 8 kN.
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Vielen Dank CD.
Ein Verkehrszeichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h wird angebracht und ist auch realistisch durch die geplante Ein- und Ausfahrtssitutation. PKWs bis 35 KN kann jedoch nicht gewährleistet werden, da in der Zukunft auch Elektrofahrzeuge bis 75KN erwartet werden. Welche statischen Anpralllasten würdet ihr für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 75KN und Geschwindigkeitsbegrenzung bis 10km/h ansetzen? |
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Hallo
Wie kommst du auf elektro PKW mit 75 kN (7500 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht) ... damit wären ja die führerscheine Klasse B nicht mehr gültig oder ? Meinst du wirklich 75kN Masse/Gewicht oder Elektro-PWK mit 75 kW (Kilo-Watt) maximaler Leistung ? Ansonsten ingenieurmäßig EuroKot 1991-1-7 Tabele mit Faktor 75/35=2,15 entsprechend erhöhen |
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2,15? Naa, Dominik, so geht des ned in Deutschland. Wenn es keine verbeuthelte Regelung gibt, gehört die geschaffen. Bis das klappt, muß der Bau halt warten - Ordnung muß sein
![]() Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Nagut dann wollen wir ja bei der preußischen Strenge Genüge tun, wenn dann aber richtig:
Erhöhungkaktor: 75/35=2,143 Da aber durch das Tankstellengelände eine Gasleitung verläuft, und gleich daneben ein Gründerzeithaus mit ansässiger kritischer Infrastruktur dadurch CC3 und Faktor KFI = 1,10 Das Grundstück auf dem die Tankstelle zum liegen kommt, gehört natürlich der Bank, diese ist eine Aussenstelle der europäischen Zentralbank. Eine Risikobewerung der Bank hat ergeben, dass durch den Tankstellenbetrieb und die damit verbundenen Gefahren, mit einem gemittelten Rendite-Ausfall von ca 26,37% für die angrenzenden Grundstücke über einen Zeitraum vom 25 Jahren zu rechnen ist. Der Pachtvertragen zwischen dem Tankstellenbetreiber und dem Grundstückseigentümer vorsieht, dass "... jegliche negativen sozialen, technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke und Gebäude, welche durch den Tankstellenbetrieb verursacht werden..." durch den Pächter zu kompensieren sind. Da jedoch die Baubewilligung bereits erteilt ist, mit dem Baugrubenaushub begonnen wurde, und der Tankstellenbetreiber sich notariell verpflichtet ausschließlich sozial benachteiligte oder behinderte Menschen einzustellen, will sich die Bank in Berufung auf Ihre Analysten sowie bautechnischen Berater kulant zeigen, und auf zukünftige Ausfallszahlungen verzichten, wenn der Betreiber der Tankstelle durch entsprechend erhöhte Teilsicherheitsbeiwerte, die bautechnisch bedingten Risiko-Faktoren minimiert. Damit: Gesamt-Erhöhungsfaktor für statische Berechnung: K_ges = 2,143 * 1,10 * 1,2637 = 2,9789 PS: Geladen werden darf natürlich nur mit grünen Strom, den ansonsten ist wieder mit diesen lästigen negativen Einflüßen auf die Umwelt usw.. zu rechen... und dann diese Ausfallszahlugen und und und... Dass die Bank gerade die Mehrheitsanteile eines übersee Green-Energy-Providers erworben hat, welcher am europäischen Energiemarkt fleißig mitmischt, ist natürlich reinster Zufall und hat mit dem gegnständlichen Bauvorhaben nichts zu tun.
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Letzte Änderung: von cebudom.
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