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Ich möchte eine Veränderliche Last mit Sicherheitbeiwert Gama 1,35 ansetzen.
Es geht um Seecontainer. Dessen Gewicht ist quasi genau genormt und deren Zuladung. Wo in der Norm steht das ich so etwas machen darf, den Sicherheitsbeiwert mindern darf für eine Veränderliche Last. Die Container sollen auf einer Bodenplatte gestapelt werden. Ich möchte durch den Gamawert keine Phantasielasten und Spannungen erzeugen die es sowieso nicht geben wird. |
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Du kannst zB von CC1 ausgehen und Kappa = 0,9 Damit 0,9*1,5=1,35
Kranbahnen werden auch mit gamma_Q=1,35 gerechnet, dafür ist der Stoßbeiwert grob gesagt min ca. 1,1 Teilsicherheitsbeiwerte bzw, die das zugehörige Sicherheitsniveau werden im EuroKot 0 geregelt ![]() Gamma-Beiwerte sind aber nicht dazu da um "Phantasielasten" zu erzeugen, sondern um ein genormtes Sicherheitsniveau einzuhalten ... das sollte man sich schon vergegenwärtigen
Folgende Benutzer bedankten sich: Mitch, statiker99, statik_xx, CD
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Letzte Änderung: von cebudom.
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passt vielleicht auch zu dem thema -> Geotechnik:..aus betonkalender 2016: Im Allgemeinen ist der Flüssigkeitsdruck als eine veränderliche Einwirkung anzusetzen. Flüssigkeitsdruck, dessen Größe durch geometrische Verhältnisse begrenzt ist darf als ständige Einwirkung behandelt werden!
Edit: Silos und Flüssigkeitsbehälter (EN 1991-4_A.2) Grenzzustände der Tragfähigkeit - Es gelten folgende ergänzenden Regelungen: Teilsicherheitsbeiwerte: • Die Teilsicherheitsbeiwerte nach DIN EN 1990, A.1 dürfen angesetzt werden. • Der Teilsicherheitsbeiwert darf von γF = 1,5 auf γF = 1,35 für veränderliche Einwirkungen vermindert werden, wenn sichergestellt, dass die maximale Füllhöhe und die größten anzusetzenden Lasten nicht überschritten werden können. |
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Letzte Änderung: von statik_xx.
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Hallo, für Tankbauwerke darf die Füllung sogar mit dem Teilsicherheitsbeiwert 1,20 beaufschlagt werden.
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Bei einem Behälter können sich aber, wenn das Füllmaterial definiert ist, betriebsbedingt keine größeren Lasten einstellen. Daher darf hier der Teilsicherheitsbeiwert reduziert werden. Ebenso ist es in der Geotechnik bei Grundwasserständen an GOK. Wie wird denn festgestellt, das die Container nicht doch Mal überladen werden. Es müsste dann doch jeder Behälter vorab immer gewogen werden. Ich halte die Reduzierung des Teilsicherheitsbeiwertes für nicht zulässig.
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Moin,
ich denke auch das Behälter der Umwelt zu liebe nach Volumen und nicht nach zul. Gesamtgewicht beladen werden. Ein entspanntes Jahresende wünscht ELF1 |
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