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..hallo mcberg:
das du das immer so gemacht hast und Prüfer das durchgewunken haben heißt ja nicht dass es richtig ist. Dieser Ansatz war auch meine erste Reaktion. Doch es gibt die DIBt-Richtlinie "Anwendungsregeln für nicht lastabtragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme und Schalungssteine für die Erstellung von Ortbetonwänden".. Dort wird expressis verbis unter Pkt.C) Brandschutz ein abZ verlangt. Ob das Sinn macht oder nicht will ich nicht beurteilen, mein Prüfer jedenfalls guckt da genau hin. Habe jetzt einen Hersteller gefunden der die Anforderungen erfüllt: www.abadian.de Das von dir genannt abZ von Pallmann ist leider abgelaufen. Trotzdem vielen Dank Grüße Thomas.
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Moin noch mal,
..der Prüfer hat doch im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgabe nur den Feuerwiderstand der tragenden Bauteile zu prüfen , oder ?! Reden wir hier von einem Prüfing f. Brandschutz , kann ich die Forderung nicht nachvollziehen , bin selbst SV für baulichen BS und SV für brandschutztechn. Bau - Objektüberwachung. Da schüttel ich gerade mit dem Kopf......... MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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..in jedem Fall hast du was dazugelernt.
Natürlich geht es um den Feuerwiderstand der tragenden Wand, den ich als Tragwerksplaner nachweisen muss und der vom PI geprüft wird. Und der muss F90 sein (TRH im Mehrfamilienhaus) lt Brandschutzgutachten. Wände aus verfüllten Betonschalungssteinen sind das eben nur mit abZ. Grüße Thomas. |
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Na dann.... was gelernt , Danke.
Noch eine Frage , hat der PI die DIBt RiLi vorgegeben , oder hast Du Dir das schon mal irgendwann auf den Tisch gelegt ? Im Rahmen von Beurteilungen des baulichen Brandschutzes für Treppenräume der GK 4 und 5 oder Sonderbauten kommen erheblich schlimmere Abweichungstatbestände bei uns auf den Tisch. Da fragt kein PI oder Bauamt nach der abZ für eine Hohlwand , mehr oder weniger ist der Schalstein aus Sicht des Brandschutzes ja nicht´s anderes. ich würde freiwillig für eine Genehmigungsplanung Tragwerk insbesondere im Treppenraum auch keine Schalsteine ausweisen oder bemessen. Da wird Stahlbeton gerechnet und fertig. Dann kommt der Pi auch nicht auf o.g. Idee mit einer abZ ! MFG RR Reimund Rüdiger
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.der PI hat nichts vorgegeben. das sind einfach die einzuhaltenden Regeln.
Der Bauunternehmer hat einen Stein vorgeschlagen. Ich habe die Leistungserklärung angeschaut und festgestellt dass unter dem Punkt Brandschutz "nicht definiert" stand. Eine Nachfrage beim Hersteller ergab keine definierbare Brandschutzklasse. Die DIN 4102 hilft auch nicht weiter. (Die Aussage eines Herstellers: Beton brennt doch nicht..auch nicht) So bin ich auf die Suche gegangen. Das Ergebnis meiner Recherche: Für Schalungssteine gilt DIN EN 15435, die DIBT RiLi und ein abZ mit Bestätigung der Fxy-Klassifikation, falls vorhanden. Da Schalsteine oft für untergeordnete Bauteile verwendet werden und oft kleinere Betonwerke die Hersteller sind gibt es für die meisten Steine eben keine abZ. Eine schöne Zusammenstellung gibt es von KBL, Seite 6: Schalungssteine.pdf (klb-klimaleichtblock.de) Mein Bauvorhaben ist die Aufstockung eines Gebäudes um 3 neue Stockwerke. Das ganze aus Holz außer TRH und Aufzug. Der Massivbau muss komplett vorab erstellt werden, deshalb die Wahl von Schalsteinen. Schalen in 9m Höhe ist bei einem Gebäude dieser Größenordnung eben ziemlich schwierig. Das die Suche nach F90-Schalsteinen so schwierig ist hätte ich nicht gedacht. Again what learned ![]() Schönes WE Thomas.
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Um das Thema nochmal aufzuwärmen:
Ich habe einen Hersteller gefunden der eine gültige abZ+aBG für Stahlbeton-Wände mit Schalungssteinen hat: Z-15.2-163 Schnuch-SB-Baustoffe GmbH, Wände können bzgl. Brandwiderstand analog zur "reinen" Stahlbetonwand nach EC2 ausgelegt werden (nur Kernbetondicke ansetzbar). Wenn jemand einen weiteren Hersteller parat hat gerne hier posten, ich bin auf der Suche. VG Max |
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