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Guten Tag.
Habe folgende Frage. Ist bei einer Bemessung eines Mehrfamilienhauses die Berechnung der Stb-Stützen und Stb-Balken zwingend mit einer Heißbemessung durchzuführen? Wer kann mir da weiterhelfen? Gruß Alexander |
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das muss mal gesagt werden
als erstes hilft in vielen Fällen ein Blick in den SCHNEIDER oder WENDEHORST dann sollten die Sachverhalte Anforderung nach Landesbauordnung und auch die Nachweismöglichkeiten klar sein. ba. In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wobei Sie mir nicht wirklich weiterhilft. Evtl. muss ich detaillierter Formulieren: MFH in Gebäudeklasse 4, Landesbauordnung NRW Nun gibt es die Aussage das tragende Bauteile in Ausführung F90 etc. ausgeführt werden muss. Aus meiner Sicht noch keine Info, ob dafür eine Heißbemessung durchgeführt werden muss, oder?! Vielleicht habe ich auch einfach gerade ein Brett vor dem Kopf mit dem ganzen Brandschutzthema. Danke für die Unterstützung vorab! |
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F90 oder R90 wie es jetzt heißt muss du dementsprechend einhalten.
Wie man jetzt die StB-Stütze auf R90 bringt, das ist deine Aufgabe als Planer / Statiker: - Tatsächliche Heißbemessung - Vereinfachter Brandschutznachweis über Betondeckung sowie Anzahl und Querschnitt der Längsstäbe - Stütze Einpacken
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, D.avid
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@Baumann: genau das hab ich mit "Vereinfachter Nachweis" gemeint Für den Kollegen hier der Link www.frilo.eu/files/_inhalte/downloads/de/pdf_doku/TB-BXW.pdf
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann
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