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Bodengutachten 06 Okt 2020 05:50 #69014

Wenn man auf Streifenfundamente gründet, dann braucht man die Bodenplatte nicht FEM zu berechnen. Sie trägt ja nur noch die Flächenlast aus dem Geschoss ab.

Wird es eine Plattengründung würde ich immer auf FEM zurückgreifen. Wir berechnen dabei aber grundsätzlich nach dem Steifezifferverfahren bzw. je nach Bodenaufbau als Volumen-(Schichten-)modell. So können wir den Boden genauso modellieren, wie es ein Baugrundgutachter macht, wenn er eine Bettungsziffer ausgibt. Diese Eingabewerte und die resultierenden Verformungen und Bodenpressungen lassen wir uns dann vom Baugrundgutachter bestätigen.

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Bodengutachten 06 Okt 2020 06:03 #69015

HerrLehmann schrieb: Noch eine Frage zum Baugrundgutachten.
... sollte ggf. mit einer Bettungsziffer gerechnet werden.
Kann der Gutachter vorschreiben wie ich meine Gründung (hier Bodenplatte) zu berechnen habe.
Nomalerweise rechne ich die Bodenplatten vereinfacht Ruck Zuck nach Lohmeyer. Bei Berücksichtigung der Bettungsziffer packe ich dann die FEM-Keule aus. Das dauert dann ein vielfaches an Zeit.


Fast wörtlich habe ich so ein Gutachten auch neben mir liegen. Ich meine mich zu erinnern, dass man sinnvollerweise für gebettete Platten einen oberen und unteren Grenzwert braucht. Dieser wird jedoch i.d.R. nicht geliefert.

Streifenfundamente sind, von der Frostschürze abgesehen, eher unbeliebt geworden. Also rechne ich per FEM. Leider, denn die alte Methode ist m.E. eindeutiger und nachvollziehbarer. Eine FEM-Berechnung kann niemand nachrechnen. Die kann man mehr oder weniger nur glauben.

Also kontrolliere ich die Berechnung alternativ über virtuelle Streifen, was zumeist auch passt. Wenn das passt, passt FEM immer.

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Bodengutachten 06 Okt 2020 14:47 #69022

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als Zwischenfrage:

Darf man denn wirklich bei dem Vorhandensein einer Drainage, den Auftrieb und das drückende Wasser als Belastung vernachlässigen ?

Bei einem Vortrag von Prof. Minnert, gab es am Ende des Vortrags eine Fragerunde, wo eine ähnliche Frage gestellt wurde. Es wurde geantwortet, dass die Statik des Gebäudes und/oder der Bauteile nicht von dem Funktionieren oder Nicht-Funktionieren einer Drainage abhängen darf. Diese verstopft des öfteren ja mal.

Ich sehe das ähnlich...
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Bodengutachten 06 Okt 2020 14:54 #69023

Ich zitiere mich mal selbst:

ZAG schrieb: - Drainage: ein Professor hat neulich in einem Onlineseminar darauf hingewiesen, dass man dann davon ausgehen muss, dass die Drainage die gesamte Bauwerksnutzungszeit funktioniert und man ja weiß, dass die nahezu nie gewartet oder überprüft werden.


Genau dieses Onlineseminar meinte ich auch.
Man darf es, wenn es im Baugrundgutachten steht, jedoch hat er davon dringend abgeraten, weil man eben von der dauerhaften Funktion nicht ausgehen kann. In welcher Verantwortung ein Versagen der Drainage dann liegt steht auf einem anderen Blatt... Bei einem Wohnkeller würde ich es nicht wagen wollen, aber das muss man dann auch dem Bauherrn / der Baufirma klar machen. Gerade im Häuslebau wird an jeder Ecke gespart.
Aus diesem Grund machen wir auch nur noch ganz selten EFHs.
Ist den Stress nicht wert.
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Letzte Änderung: von ZAG.

Bodengutachten 06 Okt 2020 15:40 #69025

ProgrammIngHobbyist_ schrieb: als Zwischenfrage:

Darf man denn wirklich bei dem Vorhandensein einer Drainage, den Auftrieb und das drückende Wasser als Belastung vernachlässigen ?

Bei einem Vortrag von Prof. Minnert, gab es am Ende des Vortrags eine Fragerunde, wo eine ähnliche Frage gestellt wurde. Es wurde geantwortet, dass die Statik des Gebäudes und/oder der Bauteile nicht von dem Funktionieren oder Nicht-Funktionieren einer Drainage abhängen darf. Diese verstopft des öfteren ja mal.

Ich sehe das ähnlich...


ich sehe das nicht so .....

Die Aussage

"... dass die Statik des Gebäudes und/oder der Bauteile nicht von dem Funktionieren oder Nicht-Funktionieren einer Drainage abhängen darf."

halte ich für korrekt ist aber zu erläutern.


Außerdem ist die Entwicklung der letzen Jahre (aufstauendes Sickerwasser bis OK Grasnabe) ein schlechter Witz, da ist eine Drainage ein probates Mittel.
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Bodengutachten 06 Okt 2020 15:42 #69026

ZAG schrieb: Ich zitiere mich mal selbst:


Man darf es, wenn es im Baugrundgutachten steht, jedoch hat er davon dringend abgeraten, weil man eben von der dauerhaften Funktion nicht ausgehen kann.


Desshalb, traue keinem Professor. :)

Ist der Herr Professor auch Willens sich am möglichen Schadenersatz zu beteiligen
wegen unwirtschaftlicher Planung ....

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